Definieren Sie Kontrollen für Aufbewahrung, Löschung und Entsorgung personenbezogener Daten mit nachweisfähiger Governance über Systeme, Backups, Auftragsverarbeiter und Ausnahmen hinweg.
Diese Richtlinie legt fest, wie Aufbewahrung, Löschung, Anonymisierung, De-Identifizierung, Rückgabe, Übermittlung und Entsorgung personenbezogener Daten gesteuert und durch Nachweise belegt werden. Sie gilt für Kontexte als Verantwortlicher, gemeinsam Verantwortlicher, Auftragsverarbeiter und Unterauftragsverarbeiter und umfasst Produktivsysteme, Backups, Archive, Protokolle, temporäre Dateien, Papieraufzeichnungen und Speichermedien.
Erfordert dokumentierte Fristen, Auslöser, Verantwortliche, Begründungen, abschließende Behandlung und Prüftermine in REG02 vor der Genehmigung.
Deckt Löschung, Rückgabe, Übermittlung, Anonymisierung, De-Identifizierung und sichere Entsorgung über Produktivdaten, Archive und Backups hinweg ab.
Erfordert Kundenweisungen, weiterzugebende Verpflichtungen an Unterauftragsverarbeiter und Nachweise zur abschließenden Behandlung in REG08.
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Verantwortung für Aufbewahrungsregeln und erforderliche Metadaten
Ausführung von Löschung, Rückgabe, Übermittlung und Entsorgung
Backups, Archive, Replikate, Protokolle und temporäre Dateien
Anonymisierung, De-Identifizierung und Minimierung der Aufbewahrung
Ausnahmen, Nichtkonformitäten und Korrekturmaßnahmen
Kennzahlen, Audit-Stichproben und Richtlinienpflege
Dieses Produkt ist auf die folgenden Compliance-Frameworks ausgerichtet, mit detaillierten Klausel- und Kontrollzuordnungen.
| Framework | Abgedeckte Klauseln / Kontrollen |
|---|---|
| ISO/IEC 29100:2020 |
Clause 5.5Clause 5.6Clause 5.10
|
| ISO/IEC 29151:2022 |
Annex A.7Annex A.7.2
|
| EU GDPR |
Article 5(1)(e)Article 5(2)Article 17Article 24Article 26Article 28Article 30Article 32
|
| ISO/IEC 27701:2025 |
Clause 7.5Clause 8.1Clause 9.1Clause 10.2Annex A.1.2.8Annex A.1.2.9Annex A.1.3.7Annex A.1.3.8Annex A.1.4.6Annex A.1.4.7Annex A.1.4.8Annex A.1.4.9Annex A.2.2.2Annex A.2.2.3Annex A.2.2.7Annex A.2.3.2Annex A.2.4.2Annex A.2.4.3Annex A.3.20Annex A.3.21Annex A.3.24
|
| ISO/IEC 27555:2025 |
Clause 5.1Clause 5.2Clause 5.3Clause 5.4Clause 5.5Clause 5.6Clause 5.8Clause 7.2Clause 7.3Clause 8.3Clause 9.1Clause 9.2Clause 9.3Clause 9.4Clause 9.5Clause 9.6Clause 9.7Clause 10.1Clause 10.2Clause 10.3
|
| ISO/IEC 27557:2022 |
Clause 4Clause 5.2Clause 5.3Clause 5.4.1
|
| ISO/IEC 27002:2022 |
Genehmigte Löschanträge lösen nach dieser Aufbewahrungsrichtlinie eine Löschbewertung in REG06 und REG02 aus.
Nachweise zu Rückgabe, Übermittlung, Löschung und Entsorgung durch Auftragsverarbeiter, Unterauftragsverarbeiter und Drittparteien werden über REG08 verwaltet.
Klassen sicherer Entsorgungsverfahren, Handhabung von Speichermedien und technische Durchsetzung hängen von Sicherheitskontrollen ab.
Fehler bei Aufbewahrung, Löschung oder Entsorgung, die Kriterien eines Datenschutzvorfalls erfüllen, erfordern Behandlung über REG10.
Aufbewahrungskennzahlen, Stichproben von Nachweisen, Nichtkonformitäten und Korrekturmaßnahmen sind in Überwachung und Verbesserung integriert.
Aufbewahrungsregeln und Metadaten zur abschließenden Behandlung werden im Verarbeitungsinventar personenbezogener Daten / Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (RoPA) dokumentiert.
Die Richtlinie zur Aufbewahrung, Löschung und Entsorgung personenbezogener Daten macht Speicherbegrenzung zu einem auditierbaren Betriebsmodell. Sie verlangt, dass Aufbewahrungsregeln vor Beginn der Verarbeitung definiert, in REG02 dokumentiert, an Weisungen des Verantwortlichen oder Kundenweisungen ausgerichtet und mindestens jährlich oder nach wesentlichen Änderungen überprüft werden. Die Richtlinie deckt Löschung, Rückgabe, Übermittlung, Anonymisierung, De-Identifizierung und sichere Entsorgung über Produktivsysteme, Archive, Backup-Kopien, Replikate, Protokolle, Staging-Bereiche, temporäre Dateien, Papieraufzeichnungen und Speichermedien hinweg ab. Sie definiert außerdem Governance-Rollen, Nachweisanforderungen für Auftragsverarbeiter und Unterauftragsverarbeiter, Ausnahmebehandlung in REG12, Vorfalleskalation über REG10, sofern anwendbar, sowie kennzahlenbasierte Überwachung zur kontinuierlichen Verbesserung.
Erfordert Frist, Auslöser, Verantwortlichen, Begründung, abschließende Behandlung und nächstes Prüfdatum vor der Genehmigung.
Erfordert genehmigte Klassen von Entsorgungsverfahren vor Wiederverwendung, Freigabe, Vernichtung oder externer Entsorgung von Medien mit personenbezogenen Daten.
Wendet Aufbewahrungsregeln auf Archive an und dokumentiert Backup-Fenster, Wiederherstellungsbehandlung und technische Einschränkungen.
Erfordert Nachweise von Auftragsverarbeitern, Unterauftragsverarbeitern und externen Diensten für Rückgabe-, Übermittlungs-, Lösch- und Entsorgungsmaßnahmen.
Erfordert zeitlich begrenzte genehmigte Ausnahmen mit Verantwortlichen, Ablaufdaten, kompensierenden Kontrollen und monatlicher Prüfung.
Diese Richtlinie wurde von einer Sicherheitsführungskraft mit über 25 Jahren Erfahrung in der Implementierung und Auditierung von ISMS-Frameworks für globale Unternehmen verfasst. Sie ist nicht nur als Dokument gedacht, sondern als belastbares Rahmenwerk, das einer Prüfung durch Auditoren standhält.
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