policy ISO 27701 PIMS Policy Pack

Richtlinie zur Aufbewahrung, Löschung und Entsorgung personenbezogener Daten

Definieren Sie Kontrollen für Aufbewahrung, Löschung und Entsorgung personenbezogener Daten mit nachweisfähiger Governance über Systeme, Backups, Auftragsverarbeiter und Ausnahmen hinweg.

Übersicht

Diese Richtlinie legt fest, wie Aufbewahrung, Löschung, Anonymisierung, De-Identifizierung, Rückgabe, Übermittlung und Entsorgung personenbezogener Daten gesteuert und durch Nachweise belegt werden. Sie gilt für Kontexte als Verantwortlicher, gemeinsam Verantwortlicher, Auftragsverarbeiter und Unterauftragsverarbeiter und umfasst Produktivsysteme, Backups, Archive, Protokolle, temporäre Dateien, Papieraufzeichnungen und Speichermedien.

Aufbewahrungsregeln vor der Nutzung

Erfordert dokumentierte Fristen, Auslöser, Verantwortliche, Begründungen, abschließende Behandlung und Prüftermine in REG02 vor der Genehmigung.

Kontrollierte abschließende Behandlung

Deckt Löschung, Rückgabe, Übermittlung, Anonymisierung, De-Identifizierung und sichere Entsorgung über Produktivdaten, Archive und Backups hinweg ab.

Ausrichtung von Auftragsverarbeitern

Erfordert Kundenweisungen, weiterzugebende Verpflichtungen an Unterauftragsverarbeiter und Nachweise zur abschließenden Behandlung in REG08.

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Die Richtlinie zur Aufbewahrung, Löschung und Entsorgung personenbezogener Daten legt die Anforderungen der Organisation für Definition, Prüfung, Ausführung und Nachweisführung zur Aufbewahrung, Löschung, Anonymisierung, De-Identifizierung, Rückgabe, Übermittlung und Entsorgung personenbezogener Daten fest. Ihr zentraler Zweck besteht darin, sicherzustellen, dass personenbezogene Daten nur für genehmigte Zwecke und Zeiträume aufbewahrt, gelöscht oder anderweitig entsorgt werden, wenn sie nicht mehr erforderlich sind, und durch auditbereite Nachweise unterstützt werden. Die Richtlinie gilt für Kontexte als Verantwortlicher, gemeinsam Verantwortlicher, Auftragsverarbeiter und Unterauftragsverarbeiter und berücksichtigt, dass Pflichten zur Aufbewahrung und abschließenden Behandlung aus genehmigten Verarbeitungszwecken, Aufzeichnungen zur Rechtsgrundlage, Weisungen des Verantwortlichen, vertraglichen Anforderungen, Ergebnissen von Löschanträgen betroffener Personen, Servicebeendigung, Entsorgung von Speichermedien und Feststellungen aus dem PIMS-Überwachungsprogramm entstehen können. Die Richtlinie ist operativ ausgerichtet und verlangt, dass die Governance der Aufbewahrung in kanonische PIMS-Nachweisaufzeichnungen eingebettet wird, statt in einem separaten Löschregister geführt zu werden. Verarbeitungstätigkeiten des Verantwortlichen müssen vor Beginn der Verarbeitung eine dokumentierte Aufbewahrungsregel in REG02 zugewiesen haben. Verantwortlichkeiten gemeinsam Verantwortlicher werden in REG02 und REG08 dokumentiert, während Anweisungen zur Aufbewahrung, Rückgabe, Übermittlung und Löschung durch Auftragsverarbeiter und Unterauftragsverarbeiter in REG08 geführt werden. Genehmigte Aufbewahrungsregeln müssen Aufbewahrungsfrist, Startauslöser, Verantwortlichen, Begründung, abschließende Behandlung und nächstes Prüfdatum enthalten. Die Richtlinie verlangt außerdem Beratung durch den Datenschutzbeauftragten (DPO) oder Datenschutzberater vor Genehmigung von Aufbewahrungsregeln, die rechtliche Konflikte, Verarbeitung mit hohem Risiko, besondere Kategorien personenbezogener Daten oder Aufbewahrung über den ursprünglichen Verarbeitungszweck hinaus betreffen. Die Ausführungsanforderungen decken den gesamten Lebenszyklus personenbezogener Daten ab. Der Systemverantwortliche / Anwendungsverantwortliche muss genehmigte Löschung, Rückgabe, Übermittlung, Anonymisierung, De-Identifizierung oder Entsorgung innerhalb des Löschfensters ausführen oder einplanen, das für die anwendbare Aufbewahrungsregel dokumentiert ist. Die Richtlinie unterscheidet Produktivsysteme, Archive, Backup-Kopien, Replikate, Protokolle, Staging-Bereiche und temporäre Dateien und verlangt, dass diese Speicherorte vor der Produktivsetzung und während der jährlichen Aufbewahrungsprüfung in REG02 identifiziert werden. Sie verlangt außerdem, dass Aufbewahrungsfenster für Backups und die Behandlung von Löschungen bei Wiederherstellungen dokumentiert werden und dass abgelaufene Lösch- oder Einschränkungsmaßnahmen erneut auf wiederhergestellte Backup-Daten angewendet werden, bevor die wiederhergestellte Umgebung zur geschäftlichen Nutzung freigegeben wird. Temporäre Dateien und Staging-Kopien, die personenbezogene Daten enthalten, müssen innerhalb der dokumentierten REG02-Frist nach Ende der zugehörigen Verarbeitungsaufgabe gelöscht oder entsorgt werden. Die Richtlinie behandelt außerdem sichere Entsorgung, Anonymisierung, De-Identifizierung, Ausnahmekontrolle und Überwachung. Klassen von Entsorgungsverfahren für Speichermedien, die personenbezogene Daten enthalten oder enthalten können, müssen vor Wiederverwendung, Freigabe, Vernichtung oder externer Entsorgung durch den Sicherheitsverantwortlichen in REG12 genehmigt werden. Anonymisierung oder De-Identifizierung kann als risikomindernde Maßnahme für die Aufbewahrung oder als Ergebnis der abschließenden Behandlung genutzt werden, muss jedoch in REG02 dokumentiert und vom Datenschutzverantwortlichen / PIMS-Manager genehmigt werden, bevor identifizierbare personenbezogene Daten über ihren Zweck oder ihre Aufbewahrungsfrist hinaus aufbewahrt werden. Ausnahmen von genehmigten Aufbewahrungsregeln müssen in REG12 eingereicht und genehmigt werden, bevor sie wirksam werden, mit monatlicher Prüfung bis zum Abschluss. Kennzahlen wie vollständige Aufbewahrungsmetadaten, überfällige Prüfungen, überfällige Lebenszyklusmaßnahmen und überfällige Nachweise zur abschließenden Behandlung werden in definierten Intervallen gemessen, während Nichtkonformitäten, Audit-Feststellungen und Korrekturmaßnahmen mit REG12 verknüpft werden, um kontinuierliche Verbesserung zu unterstützen.

Richtliniendiagramm

Prozessflussdiagramm, das die Governance der Aufbewahrung personenbezogener Daten von der Zuweisung der Aufbewahrungsregel in REG02 über jährliche Prüfung und technische Durchsetzung bis hin zu Löschung, Rückgabe, Übermittlung, Anonymisierung oder Entsorgung zeigt, einschließlich REG08-Nachweisen von Auftragsverarbeitern, REG12-Ausnahmen und Korrekturmaßnahmen sowie REG10-Vorfalleskalation, wenn Fehler Kriterien eines Datenschutzvorfalls erfüllen.

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Inhalt

Verantwortung für Aufbewahrungsregeln und erforderliche Metadaten

Ausführung von Löschung, Rückgabe, Übermittlung und Entsorgung

Backups, Archive, Replikate, Protokolle und temporäre Dateien

Anonymisierung, De-Identifizierung und Minimierung der Aufbewahrung

Ausnahmen, Nichtkonformitäten und Korrekturmaßnahmen

Kennzahlen, Audit-Stichproben und Richtlinienpflege

Framework-Konformität

🛡️ Unterstützte Standards & Frameworks

Dieses Produkt ist auf die folgenden Compliance-Frameworks ausgerichtet, mit detaillierten Klausel- und Kontrollzuordnungen.

Framework Abgedeckte Klauseln / Kontrollen
ISO/IEC 29100:2020
Clause 5.5Clause 5.6Clause 5.10
ISO/IEC 29151:2022
Annex A.7Annex A.7.2
EU GDPR
Article 5(1)(e)Article 5(2)Article 17Article 24Article 26Article 28Article 30Article 32
ISO/IEC 27701:2025
Clause 7.5Clause 8.1Clause 9.1Clause 10.2Annex A.1.2.8Annex A.1.2.9Annex A.1.3.7Annex A.1.3.8Annex A.1.4.6Annex A.1.4.7Annex A.1.4.8Annex A.1.4.9Annex A.2.2.2Annex A.2.2.3Annex A.2.2.7Annex A.2.3.2Annex A.2.4.2Annex A.2.4.3Annex A.3.20Annex A.3.21Annex A.3.24
ISO/IEC 27555:2025
Clause 5.1Clause 5.2Clause 5.3Clause 5.4Clause 5.5Clause 5.6Clause 5.8Clause 7.2Clause 7.3Clause 8.3Clause 9.1Clause 9.2Clause 9.3Clause 9.4Clause 9.5Clause 9.6Clause 9.7Clause 10.1Clause 10.2Clause 10.3
ISO/IEC 27557:2022
Clause 4Clause 5.2Clause 5.3Clause 5.4.1
ISO/IEC 27002:2022

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Über Clarysec-Richtlinien - Richtlinie zur Aufbewahrung, Löschung und Entsorgung personenbezogener Daten

Die Richtlinie zur Aufbewahrung, Löschung und Entsorgung personenbezogener Daten macht Speicherbegrenzung zu einem auditierbaren Betriebsmodell. Sie verlangt, dass Aufbewahrungsregeln vor Beginn der Verarbeitung definiert, in REG02 dokumentiert, an Weisungen des Verantwortlichen oder Kundenweisungen ausgerichtet und mindestens jährlich oder nach wesentlichen Änderungen überprüft werden. Die Richtlinie deckt Löschung, Rückgabe, Übermittlung, Anonymisierung, De-Identifizierung und sichere Entsorgung über Produktivsysteme, Archive, Backup-Kopien, Replikate, Protokolle, Staging-Bereiche, temporäre Dateien, Papieraufzeichnungen und Speichermedien hinweg ab. Sie definiert außerdem Governance-Rollen, Nachweisanforderungen für Auftragsverarbeiter und Unterauftragsverarbeiter, Ausnahmebehandlung in REG12, Vorfalleskalation über REG10, sofern anwendbar, sowie kennzahlenbasierte Überwachung zur kontinuierlichen Verbesserung.

Definierte Aufbewahrungsmetadaten

Erfordert Frist, Auslöser, Verantwortlichen, Begründung, abschließende Behandlung und nächstes Prüfdatum vor der Genehmigung.

Kontrollen für sichere Entsorgung

Erfordert genehmigte Klassen von Entsorgungsverfahren vor Wiederverwendung, Freigabe, Vernichtung oder externer Entsorgung von Medien mit personenbezogenen Daten.

Behandlung von Backups und Archiven

Wendet Aufbewahrungsregeln auf Archive an und dokumentiert Backup-Fenster, Wiederherstellungsbehandlung und technische Einschränkungen.

Lieferantennachweise

Erfordert Nachweise von Auftragsverarbeitern, Unterauftragsverarbeitern und externen Diensten für Rückgabe-, Übermittlungs-, Lösch- und Entsorgungsmaßnahmen.

Ausnahme-Governance

Erfordert zeitlich begrenzte genehmigte Ausnahmen mit Verantwortlichen, Ablaufdaten, kompensierenden Kontrollen und monatlicher Prüfung.

Häufig gestellte Fragen

Von Führungskräften – für Führungskräfte

Diese Richtlinie wurde von einer Sicherheitsführungskraft mit über 25 Jahren Erfahrung in der Implementierung und Auditierung von ISMS-Frameworks für globale Unternehmen verfasst. Sie ist nicht nur als Dokument gedacht, sondern als belastbares Rahmenwerk, das einer Prüfung durch Auditoren standhält.

Verfasst von einem Experten mit folgenden Qualifikationen:

MSc Cyber Security, Royal Holloway UoL CISM CISA ISO 27001:2022 Lead Auditor & Implementer CEH

Abdeckung & Themen

🏢 Zielabteilungen

Datenschutz Recht Einhaltung IT-Sicherheit DPO-Büro

🏷️ Themenabdeckung

Datenaufbewahrung und Entsorgung Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten Management von Rechten betroffener Personen Verantwortlichkeiten von Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern Drittparteienmanagement Einhaltungsmanagement Risikomanagement
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Produktdetails

Typ: policy
Kategorie: ISO 27701 PIMS Policy Pack
Standards: 7