Management von Betroffenenanfragen mit ISO-27701-ausgerichteter Entgegennahme, Verifikation, Erfüllung, Unterstützung durch Auftragsverarbeiter und auditbereiten REG06-Nachweisen.
Diese Richtlinie legt fest, wie Betroffenenanfragen entgegengenommen, verifiziert, bewertet, erfüllt, abgelehnt, verlängert, abgeschlossen und nachgewiesen werden. Sie deckt Kontexte als Verantwortlicher, gemeinsam Verantwortlicher, Auftragsverarbeiter und Unterauftragsverarbeiter ab und nutzt REG06 als zentrale Aufzeichnung für Betroffenenanfragen.
Legt fest, wie Betroffenenanfragen in REG06 protokolliert, bewertet, erfüllt, abgelehnt, verlängert, abgeschlossen und nachgewiesen werden.
Gilt für Kontexte als Verantwortlicher, gemeinsam Verantwortlicher, Auftragsverarbeiter und Unterauftragsverarbeiter mit dokumentierten Weisungen und Verantwortlichkeiten.
Verlangt Identitätsprüfung, sichere Bereitstellung von Antworten, Prüfungen von Antwortpaketen und den Schutz von Aufzeichnungen zu Betroffenenanfragen.
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Entgegennahme von Betroffenenanfragen und REG06-Protokollierung
Identitätsprüfung und Anfragebewertung
Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch
Nachweise zu Ablehnung, Verlängerung und Abschluss
Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern, Unterauftragsverarbeitern und Drittparteien
Kennzahlen, Ausnahmen und Korrekturmaßnahmen
Dieses Produkt ist auf die folgenden Compliance-Frameworks ausgerichtet, mit detaillierten Klausel- und Kontrollzuordnungen.
| Framework | Abgedeckte Klauseln / Kontrollen |
|---|---|
| ISO/IEC 27701:2025 |
Clause 7.5Clause 8.1Clause 9.1Clause 10.2Annex A.1.3.2Annex A.1.3.6Annex A.1.3.7Annex A.1.3.8Annex A.1.3.9Annex A.1.3.10Annex A.1.3.11Annex A.1.2.9Annex A.2.2.2Annex A.2.2.6Annex A.2.2.7Annex A.2.3.2Annex A.3.14
|
| EU GDPR |
Article 5(1)(a)Article 5(2)Article 11Article 12Article 15Article 16Article 17Article 18Article 19Article 20Article 21Article 22Article 24Article 26Article 28Article 30Article 32Article 39
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| ISO/IEC 29100:2020 |
Clause 5.8Clause 5.9Clause 5.10Clause 5.12
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| ISO/IEC 29151:2022 |
Annex A.10
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Stellt die übergreifende PIMS-Governance-Struktur bereit, die das Management von Betroffenenanfragen unterstützt.
Betroffenenanfragen müssen mit Verarbeitungstätigkeiten, Zwecken, Kategorien, Empfängern und Einschränkungen der Aufbewahrung verknüpft werden.
Einwilligungswiderrufe und Anfragen zu Präferenzänderungen, die über den Betroffenenanfrageprozess eingehen, werden an REG05 weitergeleitet.
Genehmigte Löschmaßnahmen werden über den anwendbaren Aufbewahrungs- und Löschprozess abgeschlossen.
Die Richtlinie stützt sich auf die Koordination mit Drittparteien, Auftragsverarbeitern und Unterauftragsverarbeitern für unterstützende Maßnahmen und Nachweise zu Betroffenenrechten.
Betroffenenanfragen, die auf einen möglichen Datenschutzvorfall oder eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten hinweisen, müssen an REG10 eskaliert werden.
Die Richtlinie zum Management von Rechten betroffener Personen definiert einen operativen Workflow für die Bearbeitung von Betroffenenanfragen in Kontexten als Verantwortlicher, gemeinsam Verantwortlicher, Auftragsverarbeiter und Unterauftragsverarbeiter. Sie weist Rechenschaftspflicht Rollen zu, darunter Datenschutzverantwortlicher / PIMS-Manager, Prozessverantwortlicher / Geschäftsinhaber, Systemverantwortlicher / Anwendungsverantwortlicher, Datenschutzbeauftragter (DPO) / Datenschutzberater, Leiter der Informationssicherheit, Lieferanten-/Beschaffungsverantwortlicher, Incident-Response-Koordinator, Prüfer für internes Audit / Einhaltung und oberste Leitung. Die Richtlinie verlangt dokumentierte Entgegennahme, Identitätsprüfung, Bewertung, Erfüllung, Ablehnung, Verlängerung, Abschluss, Überwachung, Ausnahmebehandlung und Korrekturmaßnahmen; Nachweise werden in Aufzeichnungen wie REG02, REG03, REG04, REG05, REG06, REG07, REG08, REG10, REG11 und REG12 erfasst.
Deckt Entgegennahme, Validierung, Bewertung, Erfüllung, Ablehnung, Verlängerung, Abschluss und Überwachung ab.
Verlangt Prüfungen der Identität oder Vertretungsbefugnis vor Offenlegung personenbezogener Daten oder angefragten Änderungen.
Legt Anforderungen an die Unterstützung durch Auftragsverarbeiter, Unterauftragsverarbeiter, gemeinsam Verantwortliche und Empfänger über REG08 fest.
Verlangt monatliche und vierteljährliche Überwachung von Status, Fristgerechtigkeit und wiederkehrenden Themen bei Betroffenenanfragen.
Diese Richtlinie wurde von einer Sicherheitsführungskraft mit über 25 Jahren Erfahrung in der Implementierung und Auditierung von ISMS-Frameworks für globale Unternehmen verfasst. Sie ist nicht nur als Dokument gedacht, sondern als belastbares Rahmenwerk, das einer Prüfung durch Auditoren standhält.
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