policy ISO 27701 PIMS Policy Pack

Datenschutzrichtlinie für CCTV und physische Überwachung

ISO/IEC 27701-Datenschutzrichtlinie für Überwachungszwecke, Hinweisschilder, Zugriff, Aufbewahrung, Offenlegung, Vorfälle und Nachweiskontrollen bei CCTV.

Übersicht

Diese Richtlinie definiert Datenschutzkontrollen für CCTV, Besucherüberwachung, Protokolle der physischen Zutrittskontrolle und damit verbundene personenbezogene Daten aus Überwachung. Sie verlangt genehmigte Zwecke, Hinweisschilder, Risikoprüfung, Zugriffsbeschränkungen, Kontrollen zur Aufbewahrung und Löschung, Offenlegungs-Governance, Weiterleitung von Betroffenenanfragen, Vorfalleskalation und PIMS-Nachweismanagement.

Kontrollen für zweckgebundene Überwachung

Verlangt, dass CCTV und physische Überwachung vor der Aktivierung definiert, genehmigt und dokumentiert werden.

Transparente Nachweise zu Datenschutzhinweisen

Verknüpft Hinweisschilder zur Überwachung und Just-in-time-Datenschutzhinweise mit genehmigten Verarbeitungszwecken und PIMS-Nachweisaufzeichnungen.

Governance für Zugriff und Aufbewahrung

Steuert Einsichtnahme, Export, Offenlegung, Löschung, Aufbewahrungssperren und Berechtigungsüberprüfung für personenbezogene Daten aus Überwachung.

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Die Datenschutzrichtlinie für CCTV und physische Überwachung legt Datenschutzkontrollen für Überwachungstätigkeiten fest, bei denen personenbezogene Daten erhoben oder anderweitig verarbeitet werden. Ihr Geltungsbereich umfasst CCTV, Videoüberwachung, Besucherüberwachung, Protokolle der physischen Zutrittskontrolle, von Wachpersonal geführte Überwachungsaufzeichnungen, Systeme zur Überwachung von Räumlichkeiten und damit verbundene physische Überwachung. Die Richtlinie gilt, wenn die Organisation als Verantwortlicher für ihre eigenen Räumlichkeiten handelt, und wenn sie Tätigkeiten als Auftragsverarbeiter oder Unterauftragsverarbeiter unterstützt, indem sie Videoüberwachungsaufzeichnungen, Besucherdaten oder Protokolle der physischen Zutrittskontrolle im Auftrag eines Kunden betreibt, hostet, überprüft, speichert, offenlegt, löscht oder anderweitig verarbeitet. Die Richtlinie ist darauf ausgelegt, sicherzustellen, dass Überwachung zweckgebunden, transparent, verhältnismäßig, zugriffskontrolliert, für definierte Zeiträume aufbewahrt, nur über genehmigte Kanäle offengelegt und durch auditierbare PIMS-Nachweise unterstützt wird. Bevor Überwachung beginnt, muss der Prozessverantwortliche oder Geschäftsinhaber jede Überwachungstätigkeit in REG02 dokumentieren, einschließlich Zweck, Rechtsgrundlage, überwachtem Standort, PII-Kategorien, Kategorien betroffener Personen, Aufbewahrung, Datenschutzhinweis, Zugriff und Offenlegungsfeldern. Der Datenschutzverantwortliche / PIMS-Manager validiert diese Einträge vor der Aktivierung einer neuen oder wesentlich geänderten Überwachungstätigkeit. Genehmigte überwachte Zonen, ausgeschlossene Zonen und Erhebungsgrenzen müssen ebenfalls dokumentiert werden, bevor Kameras, Sensoren, Besucherprotokolle oder Protokollierung der Zutrittskontrolle aktiviert werden. Die Richtlinie legt einen starken Schwerpunkt auf Transparenz und risikobasierte Prüfung. Hinweisschilder zur Überwachung oder gleichwertige Nachweise zu Just-in-time-Datenschutzhinweisen müssen in REG07 dokumentiert werden, bevor überwachte Bereiche für betroffene Personen geöffnet werden, und jeder Datenschutzhinweis muss mit dem entsprechenden REG02-Verarbeitungszweck verknüpft sein. Alternative Transparenzmaßnahmen müssen für nicht offensichtliche oder Notfallüberwachung dokumentiert werden. Überwachung mit höherem Risiko, einschließlich systematischer Überwachung, Audioaufzeichnung, biometrischer Identifizierung, analysegestützter Erkennung, sensitiver Standorte, schutzbedürftiger Personen oder nicht offensichtlicher Überwachung, erfordert vor der Aktivierung eine REG04-Datenschutz-Risikoentscheidung. Wenn die Überwachung risikoreich, nicht offensichtlich, groß angelegt, auf Beschäftigte bezogen oder Gegenstand ungelöster Betroffenenanfragen oder Vorfalleskalationen ist, gibt der Datenschutzbeauftragte (DPO) / Datenschutzberater Beratung in REG04 oder REG12. Operative Kontrollen adressieren Zugriff, Einsichtnahme, Export, Offenlegung, Aufbewahrung, Löschung und Vorfalleskalation. Der Informationssicherheitsverantwortliche definiert autorisierte Zugriffsrollen für Überwachungsaufzeichnungen, Besucherdatensätze und Protokolle der physischen Zutrittskontrolle, während der Systemverantwortliche / Anwendungsverantwortliche Zugriffsbeschränkungen konfiguriert und Ergebnisse der Berechtigungsüberprüfung mindestens vierteljährlich in REG12 dokumentiert. Routinemäßige Löschung, Überschreibung oder Deaktivierung abgelaufener Überwachungsaufzeichnungen muss gemäß REG02 konfiguriert werden; Nachweise zum Abschluss der Löschung oder Überschreibung sind mindestens monatlich für Repositories zu dokumentieren, die automatisierter oder geplanter Löschung unterliegen. Aufbewahrungssperren und extrahierte Kopien erfordern Genehmigung und Dokumentation in REG12, bevor die normale Aufbewahrung verlängert wird. Externe Offenlegungen werden vor der Offenlegung in REG08 dokumentiert oder innerhalb eines Geschäftstags in REG10, wenn die Offenlegung Teil einer aktiven Reaktion auf Informationssicherheitsvorfälle ist. Die Richtlinie definiert außerdem Governance für ausgelagerte Überwachung und physische Sicherheitsdienste. Anbieter ausgelagerter Überwachungssysteme, Wachdienstleister, Anbieter von Besuchermanagement und Anbieter physischer Zutrittskontrolle müssen vor Leistungsbeginn in REG08 dokumentiert werden, einschließlich Geltungsbereich, Status als Auftragsverarbeiter oder Unterauftragsverarbeiter, Zugriffsberechtigungen, Unterstützung bei der Aufbewahrung, Unterstützung bei der Löschung, Vorfalleskalation und Offenlegungsbeschränkungen. Die Aufsicht wird durch vierteljährliche Kennzahlen, jährliche Überprüfungen, Auditprüfungen, Ausnahmebehandlung, Erfassung von Nichtkonformitäten, Verantwortlichkeit für Korrekturmaßnahmen und Eskalation an die oberste Leitung aufrechterhalten, soweit erforderlich. Dadurch entsteht ein nachweisbasiertes Rahmenwerk für das Management von Datenschutzpflichten bei CCTV und physischer Überwachung in Kontexten von Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern.

Richtliniendiagramm

Prozessflussdiagramm zur Governance für CCTV und physische Überwachung: Zweck und Geltungsbereich in REG02 definieren, Risiko in REG04 bewerten, Nachweise zu Datenschutzhinweisen in REG07 veröffentlichen, Zugriffs- und Aufbewahrungskontrollen konfigurieren, Offenlegungen und Anbieter in REG08 verwalten, Betroffenenanfragen über REG06 weiterleiten, Vorfälle in REG10 eskalieren und Überprüfungen, Kennzahlen, Ausnahmen und Korrekturmaßnahmen in REG12 dokumentieren.

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Inhalt

Geltungsbereich von CCTV und physischer Überwachung

Überwachungsinventar, Zweck und Genehmigung

Datenschutzhinweise, Hinweisschilder und Transparenznachweise

Kontrollen für Zugriff, Einsichtnahme, Export und Offenlegung

Aufbewahrung, Löschung und Umgang mit extrahierten Kopien

Weiterleitung von Betroffenenanfragen, Vorfalleskalation und Anbieteraufsicht

Framework-Konformität

🛡️ Unterstützte Standards & Frameworks

Dieses Produkt ist auf die folgenden Compliance-Frameworks ausgerichtet, mit detaillierten Klausel- und Kontrollzuordnungen.

Framework Abgedeckte Klauseln / Kontrollen
ISO/IEC 27701:2025
Clause 7.5Clause 8.1Clause 9.1Clause 10.2Annex A.1.2.2Annex A.1.2.3Annex A.1.2.6Annex A.1.2.9Annex A.1.2.7Annex A.1.2.8Annex A.1.3.2Annex A.1.3.6Annex A.1.3.7Annex A.1.3.10Annex A.1.4.2Annex A.1.4.3Annex A.1.4.5Annex A.1.4.8Annex A.1.4.9Annex A.1.5.4Annex A.1.5.5Annex A.2.2.2Annex A.2.2.3Annex A.2.2.6Annex A.2.2.7Annex A.2.3.2Annex A.2.5.4Annex A.2.5.5Annex A.2.5.6Annex A.3.14Annex A.3.25
EU GDPR
Article 5(1)(a)Article 5(1)(b)Article 5(1)(c)Article 5(1)(e)Article 5(2)Article 6Article 12Article 13Article 14Article 15Article 16Article 17Article 18Article 21Article 24Article 26Article 28Article 30Article 32Article 35Article 39
ISO/IEC 29100:2020
Clause 5.3Clause 5.4Clause 5.5Clause 5.6Clause 5.8Clause 5.9Clause 5.10Clause 5.11Clause 5.12
ISO/IEC 29134:2020
Clause 5.1Clause 6.2
ISO/IEC 29151:2022
Annex A.3Annex A.4Annex A.5Annex A.7Annex A.10Clause 9.2.3Clause 9.4.2Clause 11.1.3
ISO/IEC 27002:2022

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Über Clarysec-Richtlinien - Datenschutzrichtlinie für CCTV und physische Überwachung

Diese Richtlinie stellt ein operatives Datenschutzrahmenwerk für CCTV und physische Überwachung bereit, bei denen personenbezogene Daten verarbeitet werden. Sie definiert, wie Überwachungszwecke, Rechtsgrundlage, Standorte, Nachweise zu Datenschutzhinweisen, Zugriffsrollen, Offenlegungsgrenzen, Aufbewahrungsfristen, Löschkontrollen, Anbieternachweise, Vorfalleskalation und Überprüfungstätigkeiten über REG02, REG04, REG06, REG07, REG08, REG10 und REG12 dokumentiert werden. Die Richtlinie gilt für Tätigkeiten als Verantwortlicher in den eigenen Räumlichkeiten der Organisation sowie für Unterstützungsleistungen als Auftragsverarbeiter oder Unterauftragsverarbeiter, die Videoüberwachungsaufzeichnungen von Kunden, Besucherdatensätze oder Protokolle der physischen Zutrittskontrolle betreffen.

Definierter Überwachungsgeltungsbereich

Deckt CCTV, Besucherüberwachung, Zugriffsprotokolle, Aufzeichnungen des Wachpersonals, Systeme für Räumlichkeiten und damit verbundene personenbezogene Daten aus Überwachung ab.

Risikobasierte Aktivierung

Verlangt eine REG04-Prüfung, bevor risikoreiche, nicht offensichtliche, Audio-, biometrische, analytische oder sensitive Überwachung beginnt.

Nutzung durch Verantwortliche und Auftragsverarbeiter

Gilt für Überwachung in eigenen Räumlichkeiten und vom Kunden angewiesene Unterstützung für Aufzeichnungen, Besucherdaten und Zugriffsprotokolle.

Auditierbares Nachweismodell

Verwendet REG02, REG04, REG06, REG07, REG08, REG10 und REG12 für Aufzeichnungen, Überprüfung, Vorfälle und Aufsicht.

Häufig gestellte Fragen

Von Führungskräften – für Führungskräfte

Diese Richtlinie wurde von einer Sicherheitsführungskraft mit über 25 Jahren Erfahrung in der Implementierung und Auditierung von ISMS-Frameworks für globale Unternehmen verfasst. Sie ist nicht nur als Dokument gedacht, sondern als belastbares Rahmenwerk, das einer Prüfung durch Auditoren standhält.

Verfasst von einem Experten mit folgenden Qualifikationen:

MSc Cyber Security, Royal Holloway UoL CISM CISA ISO 27001:2022 Lead Auditor & Implementer CEH

Abdeckung & Themen

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Datenschutz Recht Einhaltung IT-Sicherheit DPO-Büro

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Produktdetails

Typ: policy
Kategorie: ISO 27701 PIMS Policy Pack
Standards: 6