policy ISO 27701 PIMS Policy Pack

Richtlinie zur Datenschutz-Risikobeurteilung und DSFA

Eine an ISO 27701 ausgerichtete Richtlinie zur Datenschutz-Risikobeurteilung und DSFA für Screening, Behandlung, Restrisiko-Genehmigung und REG04-Nachweise.

Übersicht

Diese Richtlinie definiert, wie Datenschutz-Risikobeurteilungen und DSFAs gescreent, durchgeführt, behandelt, genehmigt, überprüft und nachgewiesen werden. Sie stellt Nachweise in REG04 in den Mittelpunkt, verknüpft sie mit unterstützenden Registern und legt Anforderungen an die Verarbeitung mit hohem Risiko durch Verantwortliche, DSFA-Unterstützung durch Auftragsverarbeiter, Restrisiko-Genehmigung, vorherige Konsultation, Überwachung, Ausnahmen und Durchsetzung fest.

Risikobasierte DSFA-Kontrolle

Definiert Screening, Auslöser für vollständige DSFAs, Behandlung, Restrisiko-Genehmigung und Entscheidungen zur vorherigen Konsultation, bevor die Verarbeitung mit hohem Risiko fortgesetzt wird.

Nachweisgestützte Governance

Verlangt REG04-Aufzeichnungen zu Datenschutzrisiken und DSFAs, die mit Nachweisen in REG02, REG03, REG08, REG10, REG11 und REG12 verknüpft sind.

Klare Rechenschaftspflicht für Rollen

Weist Maßnahmen Geschäfts-, Datenschutz-, Sicherheits-, System-, Lieferanten-, Audit-, DPO- oder Datenschutzberater- sowie Rollen der obersten Leitung zu.

Vollständige Übersicht lesen (click to expand)
Die Richtlinie zur Datenschutz-Risikobeurteilung und DSFA definiert, wie eine Organisation Datenschutzrisiken innerhalb des PIMS-Geltungsbereichs identifiziert, beurteilt, behandelt, genehmigt, überprüft und nachweist. Ihr Zweck besteht darin sicherzustellen, dass Datenschutzrisiken und DSFA-Verpflichtungen behandelt werden, bevor die Verarbeitung personenbezogener Daten ein inakzeptables Risiko für betroffene Personen oder das PIMS erzeugt. Die Richtlinie gilt für neue und wesentlich geänderte Verarbeitungstätigkeiten personenbezogener Daten in Kontexten als Verantwortlicher, gemeinsam Verantwortlicher, Auftragsverarbeiter und Unterauftragsverarbeiter. Sie umfasst außerdem Systeme, Anwendungen, Services, Geschäftsprozesse, Lieferanten, Auftragsverarbeiter, Unterauftragsverarbeiter, internationale Übermittlungen und Datenweitergabevereinbarungen, die sich auf die Verarbeitung personenbezogener Daten auswirken. Ein zentrales Merkmal der Richtlinie ist ihr REG04-basiertes Betriebsmodell. Datenschutz-Risiko-Screening, DSFA-Screening, Risikobeurteilung, Behandlungspläne, Restrisikoakzeptanz, Entscheidungen zur Konsultation, Genehmigungen und Überprüfungsstatus werden in REG04 dokumentiert; unterstützende Nachweise werden mit REG02, REG03, REG08, REG09, REG10, REG11 und REG12 verknüpft. Die Richtlinie vermeidet ausdrücklich die Erstellung separater DSFA-, Risiko- oder Konsultationsregister außerhalb von REG04. Dies hilft, einen einzigen Prüfpfad für Screening-Ergebnisse, Entscheidungen zu vollständigen DSFAs, Risikoeinstufungen, Behandlungsverantwortliche, Fälligkeitstermine, Restrisiko, Genehmigungsstatus und Überprüfungsdaten zu bewahren. Die Richtlinie legt verbindliche Auslöser für Datenschutz-Risiko-Screening und die Feststellung einer vollständigen DSFA fest. Prozessverantwortliche / Geschäftsinhaber müssen ein REG04-Screening einleiten, bevor eine neue oder wesentlich geänderte Verarbeitung beginnt, die in REG02 aufgezeichnet ist. Verarbeitung durch Verantwortliche, die voraussichtlich zu einem hohen Risiko führt, erfordert eine vollständige DSFA, bevor die Verarbeitung beginnt. Die Richtlinie benennt Verarbeitungstätigkeiten in großem Umfang, systematische Überwachung, Profiling, automatisierte Entscheidungen, besondere Kategorien personenbezogener Daten, Daten zu strafrechtlichen Verurteilungen oder Straftaten, schutzbedürftige betroffene Personen, innovative Technologie und wesentliche Änderungen der Verarbeitung als Sachverhalte, die vor Beginn der Verarbeitung an den Datenschutzverantwortlichen / PIMS-Manager verwiesen werden müssen. Sie verlangt außerdem ein erneutes Screening, bevor personenbezogene Daten für einen neuen Zweck verwendet, ein neuer Empfänger hinzugefügt, ein neuer Auftragsverarbeiter oder Unterauftragsverarbeiter eingeführt, die Systemarchitektur geändert oder eine neue internationale Übermittlung gestartet wird. Risikobehandlung und Eskalation sind ebenfalls klar definiert. Wenn das Datenschutzrisiko den genehmigten Akzeptanzschwellenwert überschreitet, muss der Prozessverantwortliche / Geschäftsinhaber einen Behandlungsplan in REG04 erfassen, bevor die Verarbeitung fortgesetzt wird. Sicherheits-, Systemdesign-, Lieferanten-, vertragliche und Assurance-Maßnahmen werden der jeweiligen Rolle zugewiesen und müssen vor Produktivsetzung, Onboarding, Verlängerung oder dem genehmigten Fälligkeitstermin umgesetzt werden. Hohes Datenschutz-Restrisiko für Verarbeitung durch Verantwortliche erfordert die Genehmigung der obersten Leitung, bevor die Verarbeitung beginnt oder fortgesetzt wird. Wenn nach der Behandlung ein hohes Restrisiko verbleibt, erfasst der Datenschutzverantwortliche / PIMS-Manager die Entscheidung zur vorherigen Konsultation in REG04, und die oberste Leitung genehmigt die Fortsetzung, Aussetzung, Neugestaltung oder Konsultationsmaßnahmen, bevor die Verarbeitung fortgesetzt wird. Governance-, Überwachungs- und Durchsetzungsanforderungen stellen sicher, dass der Prozess nach der Erstgenehmigung aktiv bleibt. Der Datenschutzverantwortliche / PIMS-Manager überprüft offene Datenschutzrisiken und überfällige Behandlungsmaßnahmen monatlich, berichtet vierteljährlich und vor der Managementbewertung über den Datenschutzrisiko- und DSFA-Status und gleicht aktive REG04-Risikoaufzeichnungen mit REG02-Verarbeitungstätigkeitsinventaraufzeichnungen ab. Die Richtlinie definiert Kennzahlen für Screening-Abdeckung, aktive vollständige DSFAs, überfällige Überprüfungen, hohe Restrisiken, Status von Behandlungsmaßnahmen, durchschnittliche Abschlusszeit, Lieferantenmaßnahmen, sicherheitsbezogene Behandlungsmaßnahmen, vorfallsbedingte Neubewertung und Audit-Feststellungen. Ausnahmen müssen vor einer Abweichung beantragt, hinsichtlich Datenschutz-, Rechts-, Zertifizierungs- und Betriebsauswirkungen sowie Auswirkungen auf betroffene Personen bewertet und mit einem Ablaufdatum versehen werden, das 90 Tage nicht überschreitet. Fehlende, unrichtige, unvollständige, überfällige oder nicht genehmigte REG04-Nachweise werden als Nichtkonformität in REG12 behandelt.

Richtliniendiagramm

Prozessflussdiagramm, das zeigt, wie das REG02-Verarbeitungstätigkeitsinventar REG04-Datenschutz-Risiko-Screening, DSFA-Entscheidung, Beurteilungseingaben, Behandlungsmaßnahmen, Restrisiko-Genehmigung, vorherige Konsultation, REG12-Berichterstattung, Auditprüfung und kontinuierliche Neubewertung auslöst.

Diagramm anklicken, um es in voller Größe anzuzeigen

Inhalt

Kriterien für Datenschutz-Risiko-Screening und DSFA-Auslöser

Anforderungen an die Durchführung und Genehmigung vollständiger DSFAs

Risikobehandlungspläne und Restrisikoakzeptanz

Entscheidung zur vorherigen Konsultation und Eskalationsprozess

REG04-Nachweismanagement und unterstützende Register

Überwachung, Kennzahlen, Ausnahmen und Durchsetzung

Framework-Konformität

🛡️ Unterstützte Standards & Frameworks

Dieses Produkt ist auf die folgenden Compliance-Frameworks ausgerichtet, mit detaillierten Klausel- und Kontrollzuordnungen.

Framework Abgedeckte Klauseln / Kontrollen
ISO/IEC 27701:2025
Clause 6.1.1Clause 6.1.2Clause 6.1.3Clause 6.3Clause 7.5Clause 8.1Clause 8.2Clause 8.3Clause 9.1Clause 9.3Clause 10.2Annex A.1.2.6Annex A.1.2.9Annex A.2.2.2Annex A.2.2.6
EU GDPR
Article 5(2)Article 24Article 25Article 28Article 30Article 32Article 35Article 36Article 39
ISO/IEC 29100:2020
Clause 4.7Clause 5.11Clause 5.12
ISO/IEC 29134:2020
Clause 1Clause 5.1Clause 6.2Clause 6.3
ISO/IEC 29151:2022
Clause 4.1Clause 4.2
ISO/IEC 27557:2022
Clause 4Clause 5.2Clause 5.3Clause 6.4Clause 6.5Clause 6.6Clause 6.7

Verwandte Richtlinien

Richtlinie zum Verarbeitungsinventar und zur Rechtsgrundlage

REG02-Verarbeitungstätigkeitsinventaraufzeichnungen liefern erforderliche Eingaben für REG04-Datenschutz-Risikobeurteilung und DSFA-Nachweise.

Richtlinie zum Datenschutz durch Technikgestaltung und zu datenschutzfreundlichen Voreinstellungen

Eingaben zu Datenschutz durch Technikgestaltung und Datenschutz durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen sind vor der Produktivsetzungsgenehmigung für Systeme erforderlich, die personenbezogene Daten verarbeiten.

Richtlinie zum Datenschutzmanagement für Auftragsverarbeiter, Unterauftragsverarbeiter und Drittparteien

Nachweise zu Lieferanten, Auftragsverarbeitern, Unterauftragsverarbeitern, Datenweitergabe und Kunden-DSFA-Unterstützung werden über REG08 und REG04 geführt.

Richtlinie zu internationalen Übermittlungen

Neue internationale Übermittlungen sind wesentliche Änderungen, die ein erneutes Datenschutz-Risiko-Screening in REG04 erfordern, bevor sie beginnen.

Richtlinie zu Sicherheit und Zugriffskontrolle

Eingaben zu Sicherheitskontrollen für personenbezogene Daten und der Behandlungsstatus in REG03 unterstützen die Genehmigung und Überwachung der Datenschutz-Risikobehandlung.

PIMS-Richtlinie zu Überwachung, Audit und Verbesserung

Datenschutzrisiko, DSFA-Nachweise, Audit-Feststellungen, Korrekturmaßnahmen und Ergebnisse der Managementbewertung werden in REG12 berichtet und überprüft.

Über Clarysec-Richtlinien - Richtlinie zur Datenschutz-Risikobeurteilung und DSFA

Datenschutz-Governance scheitert, wenn sie als Sammlung unverbundener Hinweise, Formulare und rechtlicher Erklärungen behandelt wird. Eine wirksame ISO/IEC 27701-Umsetzung erfordert ein Privacy Information Management System, das die Verarbeitung personenbezogener Daten, Rechtsgrundlagen, Rollen als Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter, Datenschutzrisiko, DSFAs, Nachweise, Überwachung und kontinuierliche Verbesserung miteinander verbindet. Diese Richtlinie definiert einen operativen Prozess für Datenschutz-Risikobeurteilung und DSFA-Management. Sie verlangt Screening vor neuer oder wesentlich geänderter Verarbeitung personenbezogener Daten, vollständige DSFAs für Verarbeitung mit hohem Risiko durch Verantwortliche, dokumentierte DSFA-Unterstützung durch Auftragsverarbeiter, sofern erforderlich, Planung der Risikobehandlung, Restrisikoakzeptanz, Entscheidungen zur vorherigen Konsultation und wiederkehrende Überprüfung. Jede Anforderung ist als nummerierte, auditierbare Klausel formuliert und mit Nachweisobjekten wie REG02, REG03, REG04, REG08, REG10, REG11 und REG12 verknüpft. Die Struktur unterstützt Kontexte als Verantwortlicher, gemeinsam Verantwortlicher, Auftragsverarbeiter und Unterauftragsverarbeiter und hilft Organisationen, ein rechenschaftspflichtiges, risikobasiertes und nachweisgestütztes Management der Verarbeitung personenbezogener Daten über den PIMS-Lebenszyklus hinweg nachzuweisen.

Screening vor der Verarbeitung

Verlangt REG04-Screening, bevor eine neue oder wesentlich geänderte Verarbeitung personenbezogener Daten beginnt, die in REG02 erfasst ist.

Nachweise zur DSFA-Entscheidung

Dokumentiert Entscheidungen zu vollständigen DSFAs, Begründungen für Verarbeitung mit hohem Risiko durch Verantwortliche sowie Beratung durch den DPO oder Datenschutzberater in REG04.

Definierte Verantwortliche

Weist Verantwortlichkeiten für Datenschutz, Geschäft, Sicherheit, Systeme, Lieferanten, Vorfälle, Audit und oberste Leitung zu.

Aufsicht über Restrisiko

Verlangt die Genehmigung der obersten Leitung, bevor die Verarbeitung mit hohem Datenschutz-Restrisiko beginnt oder fortgesetzt wird.

Überwachung und Überprüfung

Legt monatliche, vierteljährliche, jährliche sowie audit- und managementbewertungsbezogene Kontrollpunkte für Risiken, DSFAs und Behandlungsmaßnahmen fest.

Häufig gestellte Fragen

Von Führungskräften – für Führungskräfte

Diese Richtlinie wurde von einer Sicherheitsführungskraft mit über 25 Jahren Erfahrung in der Implementierung und Auditierung von ISMS-Frameworks für globale Unternehmen verfasst. Sie ist nicht nur als Dokument gedacht, sondern als belastbares Rahmenwerk, das einer Prüfung durch Auditoren standhält.

Verfasst von einem Experten mit folgenden Qualifikationen:

MSc Cyber Security, Royal Holloway UoL CISM CISA ISO 27001:2022 Lead Auditor & Implementer CEH

Abdeckung & Themen

🏢 Zielabteilungen

Datenschutz Recht Einhaltung IT-Sicherheit DPO-Stelle

🏷️ Themenabdeckung

Privacy Information Management Datenschutz-Folgenabschätzung Risikomanagement Datenschutz durch Technikgestaltung Drittparteienmanagement internationale Datenübermittlungen Überwachung und Messung
€79

Einmaliger Kauf

Sofortiger Download
Lebenslange Updates

Diese Richtlinie ist 1 von 25 im vollständigen ISO/IEC 27701 PIMS-Paket

52% sparen

Erhalten Sie alle 25 PIMS-Richtlinien, das vollständige Register-Set und einen detaillierten Implementierungsplan für €799, statt €1.675 beim Einzelkauf.

Zum vollständigen 27701-Paket →
Privacy Risk Assessment and DPIA Policy

Produktdetails

Typ: policy
Kategorie: ISO 27701 PIMS Policy Pack
Standards: 6