ISO-27701-Einwilligungsrichtlinie für die rechtmäßige Erfassung von Einwilligungen und Präferenzänderungen, die Bearbeitung von Widerrufen, Einwilligungsnachweise und auditbereite PIMS-Governance.
Diese Richtlinie regelt rechtmäßiges Einwilligungs- und Präferenzmanagement in Kontexten als Verantwortlicher, Auftragsverarbeiter, gemeinsam Verantwortlicher und Unterauftragsverarbeiter. Sie definiert, wie Einwilligung angefordert, in REG05 aufgezeichnet, mit REG02 und REG07 verknüpft, widerrufen, erneuert, geschützt, gemessen, auditiert und korrigiert wird.
Definiert REG05 als maßgebliche Aufzeichnung für Einwilligungsstatus, Wortlaut, Version des Datenschutzhinweises, Zeitstempel, Methoden und Historie.
Verlangt, dass Widerrufe und Präferenzänderungen innerhalb definierter betrieblicher Fristen oder Fristen gemäß Kundenweisung aufgezeichnet und umgesetzt werden.
Stellt sicher, dass Einwilligung nur verwendet wird, wo dies angemessen ist, und mit REG02-Verarbeitungszwecken sowie REG07-Versionen des Datenschutzhinweises verknüpft ist.
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Anwendbarkeit der Einwilligung und Rechtsgrundlage
Einwilligungsanfrage und Erfassung
Präferenz- und Widerrufsmanagement
Änderung, Erneuerung und Versionierung von Einwilligungen
Aufzeichnungen, Nachweise und Schutz
Kennzahlen, Ausnahmen und Durchsetzung
Dieses Produkt ist auf die folgenden Compliance-Frameworks ausgerichtet, mit detaillierten Klausel- und Kontrollzuordnungen.
| Framework | Abgedeckte Klauseln / Kontrollen |
|---|---|
| ISO/IEC 27701:2025 |
Clause 7.5Clause 8.1Clause 9.1Clause 10.2Annex A.1.2.3Annex A.1.2.4Annex A.1.2.5Annex A.1.2.9Annex A.2.2.2Annex A.2.2.3Annex A.2.2.7Annex A.2.3.2Annex A.3.14
|
| EU GDPR |
Article 4(11)Article 5(1)(a)Article 5(2)Article 6(1)(a)Article 6(4)Article 7Article 8Article 9(2)(a)Article 24Article 28Article 30
|
| ISO/IEC 29100:2020 |
Clause 5.2Clause 5.8Clause 5.12
|
| ISO/IEC 29151:2022 |
Annex A.3
|
| ISO/IEC TS 27560:2023 |
Clause 5.2Clause 6.2Clause 6.3Clause 6.4
|
Einwilligungsentscheidungen hängen von REG02-Aufzeichnungen zur Rechtsgrundlage und der zweckbezogenen Verknüpfung des Verarbeitungsinventars ab.
Einwilligungsanfragen müssen vor der Präsentation mit der anwendbaren REG07-Version des Datenschutzhinweises verknüpft werden.
Die Bearbeitung von Widerrufen und Präferenzänderungen unterstützt das umfassendere Management der Rechte betroffener Personen.
Eine REG04-Prüfung ist bei Hochrisiko-Auslösern wie besonderen PII-Kategorien, an Kinder gerichteten Diensten oder Ungleichgewicht erforderlich.
Verpflichtungen von Auftragsverarbeitern, Unterauftragsverarbeitern und Lieferanten sowie aus Kundenweisungen werden über REG08-Verknüpfungen verwaltet.
Einwilligungs-Governance stützt sich auf kontrollierte Nachweisobjekte, insbesondere REG05-Aufzeichnungen sowie REG12-Ausnahmen oder Feststellungen.
Diese Richtlinie etabliert betriebliche Governance für das Einwilligungs- und Präferenzmanagement innerhalb des PIMS. Sie definiert, wann Einwilligung verwendet werden darf, wie Einwilligungsanfragen dargestellt werden müssen, welche Nachweise zu erfassen sind, wie Präferenzänderungen und Widerrufe bearbeitet werden und wie Aufzeichnungen überprüft, geschützt, korrigiert und aufbewahrt werden. Die Richtlinie liegt in der Verantwortung des Privacy Leads / PIMS-Managers, wird durch die oberste Leitung genehmigt und gilt in Kontexten als Verantwortlicher, gemeinsam Verantwortlicher, Auftragsverarbeiter und Unterauftragsverarbeiter, in denen Einwilligungsaufzeichnungen, Präferenzzustände oder Anweisungen zum Widerruf betroffen sind.
Verlangt REG02- und REG05-Prüfungen, damit Einwilligung nur verwendet wird, wenn sie für die Verarbeitungstätigkeit angemessen ist.
Verknüpft Einwilligungsanfragen und Aufzeichnungen mit der anwendbaren REG07-Version des Datenschutzhinweises, bevor die Verarbeitung beginnt.
Definiert Aufzeichnungs- und Systemaktualisierungspflichten für Widerrufe und Präferenzänderungen innerhalb erforderlicher Fristen.
Verlangt, dass REG05-Einwilligungsnachweise mit Prüfpfadnachweisen vor unbefugter Änderung geschützt werden.
Diese Richtlinie wurde von einer Sicherheitsführungskraft mit über 25 Jahren Erfahrung in der Implementierung und Auditierung von ISMS-Frameworks für globale Unternehmen verfasst. Sie ist nicht nur als Dokument gedacht, sondern als belastbares Rahmenwerk, das einer Prüfung durch Auditoren standhält.
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