Etablieren Sie eine an ISO/IEC 27701 ausgerichtete PIMS-Governance für die Verarbeitung personenbezogener Daten, Nachweise, Datenschutzrisiken, Audits und kontinuierliche Verbesserung.
Definiert verbindliche, an ISO/IEC 27701 ausgerichtete PIMS-Governance für die Verarbeitung personenbezogener Daten, Rollen, Datenschutzrisiken, Nachweise, Audits, Ausnahmen und kontinuierliche Verbesserung.
Definiert verbindliche Governance für Einrichtung, Umsetzung, Aufrechterhaltung, Überwachung und Verbesserung des PIMS.
Verknüpft PIMS-Verantwortlichkeiten mit Nachweisobjekten, einschließlich REG01, REG02, REG03, REG04, REG08, REG10, REG11 und REG12.
Weist PIMS-Rechenschaftspflicht über Rollen der obersten Leitung, des Datenschutzes, der Prozesse, Systeme, Sicherheit, Lieferanten, Vorfälle und Audits hinweg zu.
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PIMS-Geltungsbereich, Kontext und organisatorische Grenzen
Bestimmung der PIMS-Rolle für Tätigkeiten als Verantwortlicher, gemeinsam Verantwortlicher, Auftragsverarbeiter und Unterauftragsverarbeiter
Datenschutzziele und PIMS-Erklärung zur Anwendbarkeit
Datenschutz-Risikobeurteilung, Risikobehandlung und DSFA-Governance
Anforderungen an Nachweisindex, internes Audit, Nichtkonformität und Korrekturmaßnahmen
Anforderungen an Kennzahlen, Ausnahmen, Durchsetzung, Überprüfung und Pflege
Dieses Produkt ist auf die folgenden Compliance-Frameworks ausgerichtet, mit detaillierten Klausel- und Kontrollzuordnungen.
| Framework | Abgedeckte Klauseln / Kontrollen |
|---|---|
| ISO/IEC 27701:2025 |
Clause 4.1Clause 4.2Clause 4.3Clause 4.4Clause 5.1Clause 5.2Clause 5.3Clause 6.1.1Clause 6.1.2Clause 6.1.3Clause 6.2Clause 6.3Clause 7.1Clause 7.2Clause 7.3Clause 7.4Clause 7.5Clause 8.1Clause 8.2Clause 8.3Clause 9.1Clause 9.2Clause 9.3Clause 10.1Clause 10.2Annex A.1.2.2Annex A.1.2.3Annex A.1.2.6Annex A.1.2.8Annex A.1.2.9Annex A.2.2.2Annex A.2.2.3Annex A.3.3
|
| EU GDPR |
Article 5(2)Article 24Article 26Article 28Article 30Article 32Article 35
|
| ISO/IEC 29100:2020 |
Clause 4.7Clause 5.1Clause 5.11Clause 5.12
|
| ISO/IEC 29134:2020 |
Clause 1Clause 5.1Clause 6.2Clause 6.3
|
| ISO/IEC 29151:2022 |
Clause 4.1Clause 4.2Annex A.2
|
| ISO/IEC 27557:2022 |
Clause 4Clause 5.2Clause 5.3Clause 5.4.1
|
Unterstützt die PIMS-Rechenschaftsstruktur durch die Definition von Datenschutzrollen, Verantwortlichkeiten und Befugnissen.
Verknüpft PIMS-Rollenbestimmung und Rechenschaftspflicht für Verarbeitung mit Inventar- und Rechtsgrundlagenaufzeichnungen.
Stellt die detaillierte Datenschutz-Risikobeurteilung und DSFA-Governance bereit, auf die in der PIMS-Richtlinie verwiesen wird.
Unterstützt operative PIMS-Kontrollen für neue oder geänderte Verarbeitung und Systeme, die personenbezogene Daten verarbeiten.
Unterstützt Aufzeichnungen zur Governance von Auftragsverarbeitern, Unterauftragsverarbeitern, gemeinsam Verantwortlichen und Datenweitergabe, die vom PIMS verlangt werden.
Verknüpft die PIMS-Erklärung zur Anwendbarkeit mit der anwendbaren Sicherheitskontrollbasislinie für personenbezogene Daten.
Diese Richtlinie zum Datenschutz-Informationsmanagementsystem etabliert das PIMS der Organisation für die Verarbeitung personenbezogener Daten in Kontexten als Verantwortlicher, gemeinsam Verantwortlicher, Auftragsverarbeiter und Unterauftragsverarbeiter. Sie definiert Governance-Anforderungen für Einrichtung, Umsetzung, Aufrechterhaltung, Überwachung und kontinuierliche Verbesserung des PIMS, mit klarer Rechenschaftspflicht für die oberste Leitung, den Privacy Lead / PIMS-Manager, Prozessverantwortliche, Systemverantwortliche, Verantwortliche für Lieferanten und Beschaffung, Informationssicherheit, Incident Response sowie unabhängige Audit- oder Compliance-Prüfer. Die Richtlinie verwendet Nachweisobjekte einschließlich REG01, REG02, REG03, REG04, REG08, REG10, REG11 und REG12, um ein rechenschaftspflichtiges, risikobasiertes und nachweisgestütztes Management der Verarbeitung personenbezogener Daten über den PIMS-Lebenszyklus hinweg zu unterstützen.
Verlangt, dass der genehmigte Geltungsbereich, Kontext, interessierte Parteien, Grenzen und Prozessinteraktionen in REG01 gepflegt werden.
Weist Pflichten der obersten Leitung sowie Datenschutz-, Prozess-, System-, Sicherheits-, Lieferanten-, Vorfalls- und Auditrollen zu.
Verlangt Datenschutz-Risikobeurteilung, Bestimmung der DSFA-Notwendigkeit und genehmigte Behandlung, bevor relevante Verarbeitung fortgesetzt wird.
Pflegt Nachweisindizes, Umsetzungsstatus, Überprüfungsaufzeichnungen, Nichtkonformitäten und Korrekturmaßnahmen in definierten Registern.
Diese Richtlinie wurde von einer Sicherheitsführungskraft mit über 25 Jahren Erfahrung in der Implementierung und Auditierung von ISMS-Frameworks für globale Unternehmen verfasst. Sie ist nicht nur als Dokument gedacht, sondern als belastbares Rahmenwerk, das einer Prüfung durch Auditoren standhält.
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