policy ISO 27701 PIMS Policy Pack

Richtlinie zu Marketing-Datenschutz und Cookies

Steuern Sie Marketing, Cookies, Tracking, Analysen und Werbetechnologie mit Einwilligung, Datenschutzhinweisen, Lieferantenaufsicht, Opt-outs und auditbereiten PIMS-Nachweisen.

Übersicht

Diese Richtlinie steuert Marketing, Cookies, Tracking, Analysen und Verarbeitung durch Werbetechnologie anhand aufgezeichneter Zwecke, Verknüpfung mit Datenschutzhinweisen, Einwilligungs- und Präferenzkontrollen, Sperrung, Lieferantenaufsicht, Übermittlungsrouting und auditbereiter PIMS-Nachweise über Kontexte als Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter hinweg.

Marketing-Datenschutz-Governance

Definiert verbindliche Kontrollen für Kampagnen, Cookies, Tracking, Analysen, Werbetechnologie, Zielgruppensegmentierung, Direktmarketing und die zugehörige Verarbeitung personenbezogener Daten.

Einwilligungs- und Opt-out-Nachweise

Verlangt, dass Einwilligung, Präferenzmanagement, Sperrung, Widerruf und Verknüpfungen zu Datenschutzhinweisen in kanonischen PIMS-Nachweisobjekten aufgezeichnet werden.

Lieferanten- und Tag-Aufsicht

Kontrolliert Marketing-Lieferanten, Analyseanbieter, Werbeplattformen, Tags, Pixel, SDKs und Übermittlungsrouting vor der Produktivnutzung.

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Die Richtlinie zu Marketing-Datenschutz und Cookies definiert verbindliche Datenschutzanforderungen für Marketing, Cookies, Tracking-Technologien, Analysen, Werbetechnologie, Zielgruppensegmentierung, Direktmarketing, Präferenzmanagement, Sperrung, Tags von Drittparteien, Kampagnenprüfung und die zugehörige Verarbeitung personenbezogener Daten. Ihr festgelegter Zweck besteht darin, sicherzustellen, dass diese Aktivitäten durch klare Zweckaufzeichnungen, transparente Datenschutzhinweise, geeignete Einwilligungs- oder Präferenzkontrollen, Behandlung von Sperrung und Widerruf, Aufsicht über Drittparteien und auditbereite Nachweise gesteuert werden. Die Richtlinie gilt über Kontexte als Verantwortlicher, als gemeinsam Verantwortlicher, als Auftragsverarbeiter und als Unterauftragsverarbeiter hinweg; Pflichten des Verantwortlichen gelten dort, wo die Organisation Marketingzwecke und -mittel festlegt, und Pflichten des Auftragsverarbeiters gelten dort, wo personenbezogene Daten für Marketing, Analysen, Tracking oder Kampagnen nach dokumentierten Kundenweisungen oder Weisungen eines vorgelagerten Auftragsverarbeiters verarbeitet werden. Eine zentrale Anforderung ist, dass Marketing- und Tracking-Zwecke aufgezeichnet werden müssen, bevor die Verarbeitung beginnt. Für Tätigkeiten als Verantwortlicher müssen der Prozessverantwortliche oder der Geschäftsinhaber jede Marketingkampagne, jeden Kanal, Verarbeitungszweck, jede Kategorie personenbezogener Daten, Zielgruppenquelle, Verknüpfung mit der Rechtsgrundlage, Kategorie von Tracking-Technologien, Lieferanten- oder Tag-Abhängigkeit, Verknüpfung mit Datenschutzhinweisen, Einwilligungs- oder Präferenzabhängigkeit, Verknüpfung mit Aufbewahrungsregeln und Übermittlungskennzeichnung in REG02 aufzeichnen, bevor die Kampagne oder Tracking-Aktivität beginnt. Der Privacy Lead / PIMS Manager muss die aktuelle Verknüpfung mit REG07-Datenschutzhinweisen und die Verknüpfung mit REG05-Einwilligung oder -Präferenzen vor dem Kampagnenstart bestätigen. Wenn gemeinsames Marketing, gemeinsame Zielgruppen, Co-Branding-Kampagnen oder gemeinsame Tracking-Aktivitäten beteiligt sind, muss die Zuweisung der Verantwortung als gemeinsam Verantwortlicher vor dem Start in REG08 aufgezeichnet werden. Die Richtlinie enthält detaillierte operative Anforderungen an Einwilligung, Präferenzen, Cookies und Tracking-Kontrollen. Sie verlangt, dass die Organisation für jeden Marketingkanal feststellt, ob Einwilligung, Präferenz, Widerspruch, vertragliche Weisung oder eine andere genehmigte Grundlage erforderlich ist, und die Entscheidung vor der Erhebung oder Kampagnennutzung in REG02 und REG05 aufzeichnet. Nicht erforderliche Cookies, Tags, Pixel, SDKs und ähnliche Tracking-Technologien müssen inaktiv bleiben, bis der erforderliche Einwilligungs- oder Präferenzstatus in REG05 verfügbar ist. Einwilligungs- oder Präferenzsignale dürfen bei Änderungen an Website, Anwendung, Kampagne oder Tag-Manager nicht überschrieben, umgangen oder ignoriert werden, und Validierungsnachweise müssen vor der Freigabe aufgezeichnet werden. Nachweise zu Einwilligung, Präferenz, Widerruf, Sperrung und Version müssen innerhalb eines Geschäftstags nach Erfassung, Änderung oder Widerruf in REG05 aufgezeichnet werden. Transparenz und Drittparteien-Governance sind ebenfalls Kernthemen. Der Privacy Lead / PIMS Manager muss vor dem Start eines neuen Marketingkanals, einer Tracking-Technologie, einer Analysekonfiguration oder einer wesentlichen Kampagnenänderung die Aufzeichnung zum Marketing-Datenschutzhinweis oder Cookie-Hinweis in REG07 erstellen oder aktualisieren. Der Inhalt des Datenschutzhinweises muss vor der Veröffentlichung mit den Marketingzwecken, Kategorien personenbezogener Daten, Empfängerkategorien, Lieferantenkategorien, Kategorien von Tracking-Technologien, Präferenzoptionen und Übermittlungskennzeichnungen in REG02 abgestimmt sein. Marketing-Lieferanten, Analyseanbieter, Werbeplattformen, Tags, Pixel, SDKs und Datenweitergabepartner müssen vor der Produktivnutzung in REG08 aufgezeichnet werden; die Klassifizierung als Auftragsverarbeiter, gemeinsam Verantwortlicher oder unabhängiger Verantwortlicher muss vor Onboarding oder Verlängerung bestätigt werden. Internationale Lieferanten, Tags, Analyseanbieter, Werbeplattformen, Zielgruppenübermittlungen oder Übermittlungen im Rahmen der Datenweitergabe müssen, soweit anwendbar, vor der Produktivsetzung an REG09 weitergeleitet werden. Die Richtlinie legt außerdem Anforderungen an Kampagnenprüfung, Sperrung, Opt-out-Routing, Durchsetzung und kontinuierliche Aufsicht fest. Zielgruppenquelle, Segmentierungskriterien, Kategorien personenbezogener Daten, Sperrausschlüsse, Präferenzbeschränkungen und Verknüpfung mit Datenschutzhinweisen müssen vor dem Kampagnenstart verifiziert werden; Personen mit Widerrufs-, Widerspruchs-, Nicht-kontaktieren- oder Sperrstatus müssen vor der Aktivierung ausgeschlossen werden. Marketing-Widersprüche, Opt-outs, Widerrufsanträge, fehlgeschlagene Abmeldungen und Beschwerden zum Direktmarketing müssen innerhalb von zwei Geschäftstagen an REG06 weitergeleitet werden, und Sperr- oder Präferenzstatus müssen innerhalb eines Geschäftstags nach der Validierung aktualisiert werden. Governance-Kontrollen umfassen die vierteljährliche Überprüfung des Status von Marketing-Datenschutzkontrollen in REG12, die jährliche Überprüfung aktiver Marketing-Lieferanten in REG08, vierteljährliche Kennzahlen zu fehlenden Einwilligungs- oder Hinweisverknüpfungen, Ausnahmen bei Trackern und Einwilligungsstatus, überfälligen Erfüllungspunkten sowie Audit-Feststellungen oder Korrekturmaßnahmen, die in REG12 aufgezeichnet werden.

Richtliniendiagramm

Prozessflussdiagramm, das Marketing-Datenschutz-Governance von der Aufzeichnung des Kampagnenzwecks in REG02 über Einwilligungs- und Präferenzprüfungen in REG05, Aktualisierungen von Datenschutzhinweisen in REG07, Lieferanten- und Tag-Prüfung in REG08, Übermittlungsrouting in REG09, Opt-out-Behandlung in REG06 sowie Überwachung oder Korrekturmaßnahmen in REG12 zeigt.

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Inhalt

Inventar der Marketingverarbeitung und Zweckverknüpfung

Einwilligungs-, Präferenz- und Cookie-Kontrollen

Aufzeichnungen zu Marketing-Datenschutzhinweisen und Cookie-Hinweisen

Tags von Drittparteien, Lieferanten, Analysen und Werbepartner

Routing von Widerruf, Widerspruch, Opt-out und Beschwerden

Kennzahlen, Ausnahmen, Durchsetzung und Überprüfungsanforderungen

Framework-Konformität

🛡️ Unterstützte Standards & Frameworks

Dieses Produkt ist auf die folgenden Compliance-Frameworks ausgerichtet, mit detaillierten Klausel- und Kontrollzuordnungen.

Framework Abgedeckte Klauseln / Kontrollen
ISO/IEC 27701:2025
Clause 7.5Clause 8.1Clause 9.1Clause 10.2Annex A.1.2.2Annex A.1.2.3Annex A.1.2.4Annex A.1.2.5Annex A.1.2.9Annex A.1.2.7Annex A.1.2.8Annex A.1.3.2Annex A.1.3.3Annex A.1.3.4Annex A.1.3.5Annex A.1.3.6Annex A.1.3.10Annex A.1.4.2Annex A.1.4.3Annex A.1.4.5Annex A.1.5.2Annex A.1.5.3Annex A.1.5.4Annex A.1.5.5Annex A.2.2.2Annex A.2.2.3Annex A.2.2.6Annex A.2.2.7Annex A.2.3.2Annex A.2.5.2Annex A.2.5.3Annex A.2.5.4Annex A.2.5.5Annex A.2.5.6Annex A.3.14Annex A.3.25
EU GDPR
Article 5(1)(a)Article 5(1)(b)Article 5(1)(c)Article 5(2)Article 6Article 7Article 12Article 13Article 14Article 21Article 24Article 25Article 26Article 28Article 30Article 32Article 44
ISO/IEC 29100:2020
Clause 5.1Clause 5.8Clause 5.9Clause 5.3Clause 5.4Clause 5.5Clause 5.6Clause 5.10Clause 5.11Clause 5.12
ISO/IEC 29151:2022
Annex A.3Annex A.4Annex A.5Annex A.7Annex A.10
ISO/IEC TS 27560:2023
Clause 5.2Clause 5.3Clause 6.2Clause 6.4

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Über Clarysec-Richtlinien - Richtlinie zu Marketing-Datenschutz und Cookies

Die Richtlinie zu Marketing-Datenschutz und Cookies etabliert ein operatives Datenschutz-Governance-Rahmenwerk für Marketing, Cookies, Tracking-Technologien, Analysen, Werbetechnologie, Zielgruppensegmentierung, Direktmarketing, Präferenzmanagement, Sperrung, Tags von Drittparteien und Kampagnenprüfung. Sie definiert, wie marketingbezogene Verarbeitung personenbezogener Daten mithilfe kanonischer PIMS-Nachweisobjekte, einschließlich REG02, REG05, REG06, REG07, REG08, REG09 und REG12, dokumentiert, genehmigt, überwacht und durchgesetzt werden muss. Die Richtlinie gilt für Kontexte als Verantwortlicher, gemeinsam Verantwortlicher, Auftragsverarbeiter und Unterauftragsverarbeiter und weist Verantwortlichkeiten der obersten Leitung, dem Privacy Lead / PIMS Manager, Prozessverantwortlichen, Systemverantwortlichen, Lieferanten-/Beschaffungsverantwortlichen, dem Leiter der Informationssicherheit, Datenschutzberatern und internen Audit-/Compliance-Prüfern zu.

Definierter Marketing-Geltungsbereich

Deckt Kampagnen, Cookies, Tracking, Analysen, Werbetechnologie, Direktmarketing, Präferenzen, Sperrung und Lieferanten ab.

Nachweisbasierte Kontrollen

Verwendet REG02, REG05, REG06, REG07, REG08, REG09 und REG12 für auditbereite PIMS-Nachweise.

Anforderungen vor dem Start

Verlangt Zweck-, Hinweis-, Einwilligungs-, Präferenz-, Lieferanten-, Tag- und Übermittlungsprüfungen vor dem Start oder der Aktivierung.

Rechenschaftspflicht der Rollen

Weist Pflichten über Datenschutz-, Geschäfts-, System-, Lieferanten-, Sicherheits-, Audit- und Managementrollen hinweg zu.

Häufig gestellte Fragen

Von Führungskräften – für Führungskräfte

Diese Richtlinie wurde von einer Sicherheitsführungskraft mit über 25 Jahren Erfahrung in der Implementierung und Auditierung von ISMS-Frameworks für globale Unternehmen verfasst. Sie ist nicht nur als Dokument gedacht, sondern als belastbares Rahmenwerk, das einer Prüfung durch Auditoren standhält.

Verfasst von einem Experten mit folgenden Qualifikationen:

MSc Cyber Security, Royal Holloway UoL CISM CISA ISO 27001:2022 Lead Auditor & Implementer CEH

Abdeckung & Themen

🏢 Zielabteilungen

Datenschutz Recht Einhaltung IT-Sicherheit Beschaffung

🏷️ Themenabdeckung

Datenschutz-Informationsmanagement Verarbeitung personenbezogener Daten Einwilligung und Rechtsgrundlage Management von Rechten betroffener Personen Drittparteienmanagement internationale Datenübermittlungen Überwachung und Messung
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Marketing Privacy and Cookies Policy

Produktdetails

Typ: policy
Kategorie: ISO 27701 PIMS Policy Pack
Standards: 5