policy ISO 27701 PIMS Policy Pack

Richtlinie zum Datenschutz von Kindern

Richtlinie zum Datenschutz von Kindern für ein PIMS: steuert kindgerechte Datenschutzhinweise, Einwilligung, DSFAs, Rechte, Auftragsverarbeiter, Vorfälle und auditbereite Nachweise für personenbezogene Daten von Kindern.

Übersicht

Diese Richtlinie definiert verbindliche PIMS-Kontrollen für personenbezogene Daten von Kindern, an Kinder gerichtete Services und für Kinder zugängliche Verarbeitung. Sie umfasst Identifizierung, Datenschutzhinweise, Einwilligung, elterliche Zustimmung, DSFA-Steuerung, Bearbeitung von Betroffenenrechten, Auftragsverarbeiter, Vorfälle, Ausnahmen und auditbereite Nachweise über REG02, REG04, REG05, REG06, REG07, REG08, REG10 und REG12.

Erweiterte Kontrollen für personenbezogene Daten von Kindern

Definiert verbindliche Schutzmaßnahmen für an Kinder gerichtete, für Kinder zugängliche und kinderbezogene Verarbeitung personenbezogener Daten innerhalb des PIMS-Geltungsbereichs.

Nachweisgestützte Governance

Leitet Datenschutzhinweise, Einwilligung, DSFAs, Rechte, Auftragsverarbeiter, Vorfälle und Korrekturmaßnahmen über definierte Nachweisobjekte.

Klare Rechenschaftspflicht der Rollen

Weist Verantwortlichkeiten den Datenschutz-, Geschäfts-, System-, Lieferanten-, Sicherheits-, Incident-Response- und Auditrollen sowie den Rollen der obersten Leitung zu.

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Die Richtlinie zum Datenschutz von Kindern definiert verbindliche Datenschutzanforderungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten mit Bezug zu Kindern, an Kinder gerichtete Services, Services, auf die Kinder voraussichtlich zugreifen, und andere Verarbeitungstätigkeiten, bei denen personenbezogene Daten von Kindern erweiterte Schutzmaßnahmen erfordern. Sie gilt in Kontexten, in denen die Organisation als Verantwortlicher, gemeinsam Verantwortlicher, Auftragsverarbeiter oder Unterauftragsverarbeiter handelt, einschließlich Websites, Anwendungen, Spielen, Bildungsdiensten, Online-Plattformen, verbundenen Diensten, Kundenportalen, Lernumgebungen, Communities und Supportkanälen. Die Richtlinie ist darauf ausgelegt sicherzustellen, dass personenbezogene Daten von Kindern identifiziert, gesteuert, minimiert, erläutert, geschützt und durch Schutzmaßnahmen nachgewiesen werden, die für an Kinder gerichtete und für Kinder zugängliche Verarbeitung angemessen sind. Ein zentrales Merkmal der Richtlinie ist ihre Nutzung bestehender PIMS-Nachweisobjekte statt separater kinderspezifischer Register. Die Richtlinie verlangt, dass der Status „an Kinder gerichtet“, die Wahrscheinlichkeit des Zugriffs durch Kinder, Zwecke, PII-Kategorien, Kategorien betroffener Personen, Empfänger und Aufbewahrungsreferenzen in REG02 erfasst werden. Datenschutz-Risiko-Screenings und DSFA-Entscheidungen werden über REG04 gesteuert. Einwilligung, elterliche Zustimmung, Widerrufswege und Referenzen auf Einwilligungsbelege werden, soweit anwendbar, in REG05 erfasst. Betroffenenanfragen mit Bezug zu Kindern werden über REG06 verwaltet, Versionen kindgerechter Datenschutzhinweise über REG07, Einschränkungen für Auftragsverarbeiter und Datenweitergabe über REG08, Vorfallsnachweise über REG10 sowie Audit-, Korrekturmaßnahmen- und Verbesserungsaufzeichnungen über REG12. Die Richtlinie stellt detaillierte operative Anforderungen an kindgerechte Transparenz, Einwilligung, elterliche Verantwortung, Minimierung, Aufbewahrung, Beteiligung an Rechten, Datenschutz durch Technikgestaltung und Kontrolle von Offenlegungen bereit. Vor der Erhebung personenbezogener Daten von Kindern müssen Prozessverantwortliche oder Geschäftsinhaber bestätigen, dass jede PII-Kategorie für den dokumentierten Zweck erforderlich ist, und die mindestens erforderlichen Daten zur Altersprüfung definieren. An Kinder gerichtete Services müssen datenschutzfreundliche Voreinstellungen für optionale Erhebung, Sichtbarkeit, Weitergabe, Personalisierung und Kommunikation anwenden. Wenn personenbezogene Daten von Kindern besondere Kategorien, hochsensible Daten, Standortdaten, biometrische, verhaltensbezogene, Kommunikations-, Bildungs-, Gesundheits- oder sicherheitsbezogene Informationen umfassen, ist eine Prüfung durch den Datenschutzbeauftragten oder den Datenschutzberater erforderlich und in REG04 zu erfassen. Die Richtlinie behandelt außerdem Szenarien mit erhöhtem Risiko, wie Profiling, Verhaltensanalyse, Personalisierung mit erheblichen Auswirkungen, automatisierte Entscheidungsfindung, Empfehlungsfunktionen, vermuteten Missbrauch, schädliche Offenlegung, nicht autorisierten Zugriff, Ausnutzung, Grooming-bezogene Risiken und andere sicherheitsbezogene PII-Risiken mit Bezug zu Kindern. Diese Sachverhalte werden, soweit anwendbar, über Datenschutzprüfung, Verfahren zum Umgang mit Informationssicherheitsvorfällen oder Korrekturmaßnahmenprozesse unter Nutzung von REG04, REG10 und REG12 gesteuert. Für Lieferanten, Auftragsverarbeiter, Unterauftragsverarbeiter und Empfänger der Datenweitergabe muss der Lieferanten-/Beschaffungsverantwortliche dokumentierte kinderbezogene Einschränkungen, Weisungen, Vertraulichkeit, Erwartungen an Rückgabe oder Löschung und Unterstützungspflichten in REG08 bestätigen, bevor die Verarbeitung personenbezogener Daten von Kindern autorisiert wird. Governance und Aufsicht werden durch vierteljährliche Nachweisprüfungen, Prüfungen der Einführungsbereitschaft, jährliche Audits, Ausnahmebehandlung, Durchsetzung und jährliche Richtlinienprüfung definiert. Der Datenschutzverantwortliche / PIMS-Manager koordiniert die Vollständigkeit der Nachweise und Eskalationen über die relevanten Aufzeichnungen hinweg, während die oberste Leitung den Kontrollansatz für den Datenschutz von Kindern genehmigt und systemische Nichtkonformitäten überprüft. Die Richtlinie unterstützt auditbereite Rechenschaftspflicht, indem sie Überwachungskennzahlen für an Kinder gerichtete Verarbeitungstätigkeiten, DSFA-Screenings, offene Probleme bei Datenschutzhinweisen oder Einwilligung, Probleme bei Auftragsverarbeitern und Datenweitergabe, wiederkehrende Nichtkonformitäten und die Wirksamkeit von Korrekturmaßnahmen verlangt; alle werden in REG12 mit Quellnachweisen aus den anwendbaren Registern erfasst.

Richtliniendiagramm

Prozessflussdiagramm, das die Verarbeitung personenbezogener Daten von Kindern von der Aufnahme und Feststellung, ob sie an Kinder gerichtet ist, über REG02-Inventar, REG07-Datenschutzhinweis, REG05-Einwilligung oder elterliche Zustimmung, REG04-DSFA-Screening, REG06-Bearbeitung von Betroffenenrechten, REG08-Kontrollen für Auftragsverarbeiter und Datenweitergabe, REG10-Vorfalleskalation sowie REG12-Überwachung, Audit und Korrekturmaßnahmen zeigt.

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Inhalt

Identifizierung und Autorisierung an Kinder gerichteter Verarbeitung

Kindgerechte Transparenz und Datenschutzhinweise

Einwilligung, elterliche Verantwortung und Widerruf

Minimierung, Voreinstellungen und Aufbewahrung

Betroffenenrechte, DSFA, Profiling und Sicherheitsekalation

Kontrollen für Offenlegung, Auftragsverarbeiter, Unterauftragsverarbeiter und Nachweise

Framework-Konformität

🛡️ Unterstützte Standards & Frameworks

Dieses Produkt ist auf die folgenden Compliance-Frameworks ausgerichtet, mit detaillierten Klausel- und Kontrollzuordnungen.

Framework Abgedeckte Klauseln / Kontrollen
ISO/IEC 27701:2025
Clause 7.5Clause 8.1Clause 9.1Clause 10.2Annex A.1.2.2Annex A.1.2.3Annex A.1.2.4Annex A.1.2.5Annex A.1.2.6Annex A.1.2.9Annex A.1.2.7Annex A.1.2.8Annex A.1.3.2Annex A.1.3.3Annex A.1.3.4Annex A.1.3.5Annex A.1.3.6Annex A.1.3.7Annex A.1.3.10Annex A.1.3.11Annex A.1.4.2Annex A.1.4.3Annex A.1.4.5Annex A.1.4.8Annex A.1.4.9Annex A.1.5.4Annex A.1.5.5Annex A.2.2.2Annex A.2.2.3Annex A.2.2.6Annex A.2.2.7Annex A.2.3.2Annex A.2.5.4Annex A.2.5.5Annex A.2.5.6Annex A.3.14Annex A.3.25
EU GDPR
Article 5(1)(a)Article 5(1)(b)Article 5(1)(c)Article 5(1)(e)Article 5(2)Article 6Article 7Article 8Article 9Article 12Article 13Article 14Article 15Article 16Article 17Article 18Article 21Article 22Article 24Article 25Article 26Article 28Article 30Article 32Article 35Article 39
ISO/IEC 29100:2020
Clause 5.1Clause 5.8Clause 5.9Clause 5.3Clause 5.4Clause 5.5Clause 5.6Clause 5.10Clause 5.11Clause 5.12
ISO/IEC 29134:2020
Clause 5.1Clause 6.2Clause 6.3
ISO/IEC 29151:2022
Annex A.3Annex A.4Annex A.5Annex A.7Annex A.10
ISO/IEC TS 27560:2023
Clause 5.2Clause 5.3Clause 6.2Clause 6.4

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Über Clarysec-Richtlinien - Richtlinie zum Datenschutz von Kindern

Diese Richtlinie zum Datenschutz von Kindern ist eine operative PIMS-Richtlinie für die Verarbeitung mit Bezug zu Kindern, an Kinder gerichtete Services, Services, auf die Kinder voraussichtlich zugreifen, und andere personenbezogene Daten von Kindern, die erweiterte Schutzmaßnahmen erfordern. Sie definiert Rechenschaftspflicht über Rollen hinweg, einschließlich der obersten Leitung, des Datenschutzverantwortlichen / PIMS-Managers, der Prozessverantwortlichen, Systemverantwortlichen, Lieferanten-/Beschaffungsverantwortlichen, der Informationssicherheit, der Incident Response und der internen Audit-/Compliance-Prüfer. Die Richtlinie verlangt, dass Nachweise in kanonischen Nachweisobjekten wie REG02, REG04, REG05, REG06, REG07, REG08, REG10 und REG12 geführt werden, statt in einem separaten Kinderdatenschutzregister.

Geltungsbereich an Kinder gerichteter Verarbeitung

Deckt an Kinder gerichtete Services, für Kinder zugängliche Verarbeitung und Tätigkeiten ab, bei denen personenbezogene Daten von Kindern erweiterte Schutzmaßnahmen benötigen.

Kanonische Nachweise

Verwendet REG02, REG04, REG05, REG06, REG07, REG08, REG10 und REG12 statt eines separaten Kinderdatenschutzregisters.

Rollenbasierte Verantwortlichkeit

Weist spezifische Pflichten den Datenschutz-, Geschäfts-, System-, Lieferanten-, Sicherheits-, Incident-Response- und Auditrollen sowie den Rollen der obersten Leitung zu.

Vierteljährliche Aufsicht

Verlangt vierteljährliche Überprüfungen und Maßnahmen für Nachweise zum Datenschutz von Kindern, DSFAs, Probleme sowie Lücken bei Auftragsverarbeitern oder Datenweitergabe.

Häufig gestellte Fragen

Von Führungskräften – für Führungskräfte

Diese Richtlinie wurde von einer Sicherheitsführungskraft mit über 25 Jahren Erfahrung in der Implementierung und Auditierung von ISMS-Frameworks für globale Unternehmen verfasst. Sie ist nicht nur als Dokument gedacht, sondern als belastbares Rahmenwerk, das einer Prüfung durch Auditoren standhält.

Verfasst von einem Experten mit folgenden Qualifikationen:

MSc Cyber Security, Royal Holloway UoL CISM CISA ISO 27001:2022 Lead Auditor & Implementer CEH

Abdeckung & Themen

🏢 Zielabteilungen

Datenschutz Recht Einhaltung IT-Sicherheit Büro des Datenschutzbeauftragten

🏷️ Themenabdeckung

Managementsystem für Datenschutzinformationen Verarbeitung personenbezogener Daten Management von Betroffenenrechten Datenschutz-Folgenabschätzung Datenschutz durch Technikgestaltung Einwilligung und Rechtsgrundlage Drittparteienmanagement
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Produktdetails

Typ: policy
Kategorie: ISO 27701 PIMS Policy Pack
Standards: 6