Richtlinie zum Datenschutz von Kindern für ein PIMS: steuert kindgerechte Datenschutzhinweise, Einwilligung, DSFAs, Rechte, Auftragsverarbeiter, Vorfälle und auditbereite Nachweise für personenbezogene Daten von Kindern.
Diese Richtlinie definiert verbindliche PIMS-Kontrollen für personenbezogene Daten von Kindern, an Kinder gerichtete Services und für Kinder zugängliche Verarbeitung. Sie umfasst Identifizierung, Datenschutzhinweise, Einwilligung, elterliche Zustimmung, DSFA-Steuerung, Bearbeitung von Betroffenenrechten, Auftragsverarbeiter, Vorfälle, Ausnahmen und auditbereite Nachweise über REG02, REG04, REG05, REG06, REG07, REG08, REG10 und REG12.
Definiert verbindliche Schutzmaßnahmen für an Kinder gerichtete, für Kinder zugängliche und kinderbezogene Verarbeitung personenbezogener Daten innerhalb des PIMS-Geltungsbereichs.
Leitet Datenschutzhinweise, Einwilligung, DSFAs, Rechte, Auftragsverarbeiter, Vorfälle und Korrekturmaßnahmen über definierte Nachweisobjekte.
Weist Verantwortlichkeiten den Datenschutz-, Geschäfts-, System-, Lieferanten-, Sicherheits-, Incident-Response- und Auditrollen sowie den Rollen der obersten Leitung zu.
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Identifizierung und Autorisierung an Kinder gerichteter Verarbeitung
Kindgerechte Transparenz und Datenschutzhinweise
Einwilligung, elterliche Verantwortung und Widerruf
Minimierung, Voreinstellungen und Aufbewahrung
Betroffenenrechte, DSFA, Profiling und Sicherheitsekalation
Kontrollen für Offenlegung, Auftragsverarbeiter, Unterauftragsverarbeiter und Nachweise
Dieses Produkt ist auf die folgenden Compliance-Frameworks ausgerichtet, mit detaillierten Klausel- und Kontrollzuordnungen.
| Framework | Abgedeckte Klauseln / Kontrollen |
|---|---|
| ISO/IEC 27701:2025 |
Clause 7.5Clause 8.1Clause 9.1Clause 10.2Annex A.1.2.2Annex A.1.2.3Annex A.1.2.4Annex A.1.2.5Annex A.1.2.6Annex A.1.2.9Annex A.1.2.7Annex A.1.2.8Annex A.1.3.2Annex A.1.3.3Annex A.1.3.4Annex A.1.3.5Annex A.1.3.6Annex A.1.3.7Annex A.1.3.10Annex A.1.3.11Annex A.1.4.2Annex A.1.4.3Annex A.1.4.5Annex A.1.4.8Annex A.1.4.9Annex A.1.5.4Annex A.1.5.5Annex A.2.2.2Annex A.2.2.3Annex A.2.2.6Annex A.2.2.7Annex A.2.3.2Annex A.2.5.4Annex A.2.5.5Annex A.2.5.6Annex A.3.14Annex A.3.25
|
| EU GDPR |
Article 5(1)(a)Article 5(1)(b)Article 5(1)(c)Article 5(1)(e)Article 5(2)Article 6Article 7Article 8Article 9Article 12Article 13Article 14Article 15Article 16Article 17Article 18Article 21Article 22Article 24Article 25Article 26Article 28Article 30Article 32Article 35Article 39
|
| ISO/IEC 29100:2020 |
Clause 5.1Clause 5.8Clause 5.9Clause 5.3Clause 5.4Clause 5.5Clause 5.6Clause 5.10Clause 5.11Clause 5.12
|
| ISO/IEC 29134:2020 |
Clause 5.1Clause 6.2Clause 6.3
|
| ISO/IEC 29151:2022 |
Annex A.3Annex A.4Annex A.5Annex A.7Annex A.10
|
| ISO/IEC TS 27560:2023 |
Clause 5.2Clause 5.3Clause 6.2Clause 6.4
|
Der Status „an Kinder gerichtet“, Zwecke, Rechtsgrundlage, Datenkategorien und Aufbewahrungsreferenzen werden im Verarbeitungsinventar erfasst.
Kindgerechte Inhalte von Datenschutzhinweisen sowie Inhalte für Eltern oder Sorgeberechtigte müssen erfasst, versionskontrolliert und vor relevanten Änderungen aktualisiert werden.
Die Richtlinie zum Datenschutz von Kindern hängt, soweit anwendbar, von Einwilligung, elterlicher Zustimmung, Widerrufswegen und Nachweisen zu Einwilligungsbelegen ab.
Anfragen von Kindern, Eltern, Sorgeberechtigten oder autorisierten Vertretern werden über den Prozess zum Management von Betroffenenrechten gesteuert.
Kinderspezifisches Datenschutz-Risiko-Screening, DSFA-Entscheidungen und Prüfungen von Verarbeitung mit hohem Risiko sind Kernanforderungen der Richtlinie.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten von Kindern durch Auftragsverarbeiter, Unterauftragsverarbeiter, Lieferanten und Empfänger der Datenweitergabe erfordert dokumentierte Einschränkungen und Sicherstellungsnachweise.
Diese Richtlinie zum Datenschutz von Kindern ist eine operative PIMS-Richtlinie für die Verarbeitung mit Bezug zu Kindern, an Kinder gerichtete Services, Services, auf die Kinder voraussichtlich zugreifen, und andere personenbezogene Daten von Kindern, die erweiterte Schutzmaßnahmen erfordern. Sie definiert Rechenschaftspflicht über Rollen hinweg, einschließlich der obersten Leitung, des Datenschutzverantwortlichen / PIMS-Managers, der Prozessverantwortlichen, Systemverantwortlichen, Lieferanten-/Beschaffungsverantwortlichen, der Informationssicherheit, der Incident Response und der internen Audit-/Compliance-Prüfer. Die Richtlinie verlangt, dass Nachweise in kanonischen Nachweisobjekten wie REG02, REG04, REG05, REG06, REG07, REG08, REG10 und REG12 geführt werden, statt in einem separaten Kinderdatenschutzregister.
Deckt an Kinder gerichtete Services, für Kinder zugängliche Verarbeitung und Tätigkeiten ab, bei denen personenbezogene Daten von Kindern erweiterte Schutzmaßnahmen benötigen.
Verwendet REG02, REG04, REG05, REG06, REG07, REG08, REG10 und REG12 statt eines separaten Kinderdatenschutzregisters.
Weist spezifische Pflichten den Datenschutz-, Geschäfts-, System-, Lieferanten-, Sicherheits-, Incident-Response- und Auditrollen sowie den Rollen der obersten Leitung zu.
Verlangt vierteljährliche Überprüfungen und Maßnahmen für Nachweise zum Datenschutz von Kindern, DSFAs, Probleme sowie Lücken bei Auftragsverarbeitern oder Datenweitergabe.
Diese Richtlinie wurde von einer Sicherheitsführungskraft mit über 25 Jahren Erfahrung in der Implementierung und Auditierung von ISMS-Frameworks für globale Unternehmen verfasst. Sie ist nicht nur als Dokument gedacht, sondern als belastbares Rahmenwerk, das einer Prüfung durch Auditoren standhält.
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