Richtlinie zum Datenschutz von Beschäftigten für PIMS: steuert personenbezogene Daten der Belegschaft, Datenschutzhinweise, Rechte, Beschäftigtenüberwachung, HR-Dienstleister, Vorfälle und Nachweisregister.
Diese Richtlinie zum Datenschutz von Beschäftigten regelt personenbezogene Daten der Belegschaft über Erhebung, Nutzung, Datenschutzhinweise, Rechte, Überwachung, Dienstleister, Verknüpfung mit Aufbewahrung, Vorfälle und Nachweise hinweg. Sie hält Nachweise zum Datenschutz von Beschäftigten in REG02, REG04, REG06, REG07, REG08, REG10 und REG12, anstatt separate HR-Datenschutzregister zu erstellen.
Verknüpft die Verarbeitung personenbezogener Daten von Beschäftigten mit REG02, REG04, REG06, REG07, REG08, REG10 und REG12, ohne doppelte HR-Register zu erstellen.
Umfasst Beschäftigte, Bewerber, ehemalige Beschäftigte, Auftragnehmer, Praktikanten, entsandte Mitarbeitende und andere an der Belegschaft beteiligte Personen.
Erfordert dokumentierte Genehmigungen für Beschäftigtenüberwachung, HR-Auftragsverarbeiter, Gehaltsabrechnung, HRIS, Sozialleistungen und Dienstleister für Hintergrundprüfungen.
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Verarbeitungsinventar für Beschäftigtendaten und Kontrollen für HR-Zwecke
Anforderungen an Datenschutzhinweise für Beschäftigte und Bearbeitung von Rechten
Regeln für Beschäftigtenüberwachung und HR-Verarbeitung mit hoher Tragweite
Nachweise zu HR-Auftragsverarbeitern, Gehaltsabrechnung, HRIS, Sozialleistungen und Dienstleistern für Hintergrundprüfungen
Verknüpfung mit Aufbewahrung, Offenlegung und Weiterleitung von Vorfällen
Anforderungen an Governance, Kennzahlen, Ausnahmen, Durchsetzung und Überprüfung
Dieses Produkt ist auf die folgenden Compliance-Frameworks ausgerichtet, mit detaillierten Klausel- und Kontrollzuordnungen.
| Framework | Abgedeckte Klauseln / Kontrollen |
|---|---|
| ISO/IEC 27701:2025 |
Clause 7.5Clause 8.1Clause 9.1Clause 10.2Annex A.1.2.2Annex A.1.2.3Annex A.1.2.6Annex A.1.2.8Annex A.1.2.9Annex A.1.2.7Annex A.2.2.2Annex A.2.2.3Annex A.2.2.6Annex A.2.2.7Annex A.1.3.2Annex A.1.3.6Annex A.1.3.7Annex A.1.3.10Annex A.1.3.11Annex A.1.4.2Annex A.1.4.3Annex A.1.4.5Annex A.1.4.8Annex A.1.4.9Annex A.1.5.4Annex A.1.5.5Annex A.2.5.4Annex A.2.5.5Annex A.2.5.6Annex A.3.14Annex A.3.25
|
| EU GDPR |
Article 5(1)(a)Article 5(1)(b)Article 5(1)(c)Article 5(1)(e)Article 5(2)Article 6Article 9Article 10Article 12Article 13Article 14Article 15Article 16Article 17Article 18Article 21Article 22Article 24Article 26Article 28Article 30Article 32Article 35Article 39
|
| ISO/IEC 29100:2020 |
Clause 5.3Clause 5.4Clause 5.5Clause 5.6Clause 5.8Clause 5.9Clause 5.10Clause 5.11Clause 5.12
|
| ISO/IEC 29151:2022 |
Annex A.3Annex A.4Annex A.5Annex A.7Annex A.10Clause 7.1.2Clause 7.1.3Clause 7.2.4Clause 7.3.2Clause 15.1.2Clause 15.2.2Clause 15.2.3
|
| ISO/IEC 29134:2020 |
Clause 5.1Clause 6.2
|
| ISO/IEC 27002:2022 |
Verarbeitungstätigkeiten von Beschäftigtendaten, Zwecke, Kategorien personenbezogener Daten, Quellen, Systeme, Empfänger und Verknüpfung mit Aufbewahrung werden gemäß dieser verknüpften Richtlinie in REG02 erfasst.
Datenschutzhinweise für Beschäftigte und Transparenzaufzeichnungen werden in REG07 gepflegt, bevor eine neue oder wesentlich geänderte Erhebung personenbezogener Daten von Beschäftigten erfolgt.
Betroffenenanfragen von Beschäftigten werden über REG06 weitergeleitet und erfordern unterstützende Beiträge aus Verarbeitungsaufzeichnungen, Systemen, Dienstleistern und Datenschutzberatern.
HR-Verarbeitung mit hoher Tragweite, Beschäftigtenüberwachung und sensitive Beschäftigtendaten werden über REG04 für die Bearbeitung von Datenschutzrisiken oder DSFAs weitergeleitet.
HR-Auftragsverarbeiter, Gehaltsabrechnung, HRIS, Sozialleistungen, Hintergrundprüfungen und ausgelagerte HR-Services werden über REG08-Anforderungen an Dienstleisternachweise gesteuert.
Vermuteter unbefugter Zugriff auf personenbezogene Daten von Beschäftigten, Offenlegung, Verlust, Kompromittierung oder Missbrauch von Überwachungsdaten wird zur Vorfallsbearbeitung an REG10 weitergeleitet.
Datenschutz-Governance scheitert, wenn sie als Sammlung unverbundener Datenschutzhinweise, Formulare und rechtlicher Erklärungen behandelt wird. Eine wirksame Umsetzung von ISO/IEC 27701 erfordert ein Privacy Information Management System, das die Verarbeitung personenbezogener Daten, Rechtsgrundlagen, Rollen als Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter, Datenschutzrisiken, DSFAs, Nachweise, Überwachung und kontinuierliche Verbesserung miteinander verbindet. Dieses Richtlinienset ist als operatives Datenschutzrahmenwerk konzipiert, nicht als allgemeines Dokumentationspaket. Es definiert klare PIMS-Rechenschaftspflicht über praktische Unternehmensrollen hinweg, darunter oberste Leitung, Privacy Lead / PIMS Manager, Prozessverantwortliche, Systemverantwortliche, Verantwortliche für Lieferanten / Beschaffung, Informationssicherheit und unabhängige Prüfer. Jede Anforderung ist als eindeutig nummerierte, auditierbare Klausel formuliert und mit definierten Nachweisobjekten wie REG01, REG02, REG03, REG04, REG08, REG11 und REG12 verknüpft. Die Struktur unterstützt Kontexte als Verantwortlicher, gemeinsam Verantwortlicher, Auftragsverarbeiter und Unterauftragsverarbeiter und hilft Organisationen, ein rechenschaftspflichtiges, risikobasiertes und nachweisgesteuertes Management der Verarbeitung personenbezogener Daten über den gesamten PIMS-Lebenszyklus nachzuweisen.
Nachweise zum Datenschutz von Beschäftigten werden in bestehenden PIMS-Registern statt in separaten HR-spezifischen Registern geführt.
Beschäftigtenüberwachung erfordert einen dokumentierten Zweck, Risiko-Routing, Nachweise zu Datenschutzhinweisen und jährliche Stichproben, wenn sie im Geltungsbereich liegt.
Gilt für Beschäftigte, Bewerber, Auftragnehmer, Praktikanten, entsandte Mitarbeitende und andere an der Belegschaft beteiligte Personen.
HR-Auftragsverarbeiter, Gehaltsabrechnung, HRIS, Sozialleistungen und Anbieter von Hintergrundprüfungen müssen in REG08 dokumentiert werden.
Diese Richtlinie wurde von einer Sicherheitsführungskraft mit über 25 Jahren Erfahrung in der Implementierung und Auditierung von ISMS-Frameworks für globale Unternehmen verfasst. Sie ist nicht nur als Dokument gedacht, sondern als belastbares Rahmenwerk, das einer Prüfung durch Auditoren standhält.
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