Steuern Sie die Erhebung, Nutzung, Offenlegung und Weitergabe personenbezogener Daten mit REG02-/REG08-Nachweisen, Routing für Übermittlungen und auditbereiter Rechenschaftspflicht.
Diese Richtlinie regelt, wie personenbezogene Daten innerhalb des PIMS-Geltungsbereichs erhoben, genutzt, offengelegt und weitergegeben werden. Sie erfordert genehmigte REG02-Aufzeichnungen für Erhebung und Nutzung, REG08-Nachweise für Offenlegungen und Weitergaben, REG09-Routing für Übermittlungsorte sowie REG12-Aufzeichnungen für Ausnahmen, Audits und Korrekturmaßnahmen.
Erfordert dokumentierte Erhebungszwecke, genehmigte Regeln zur internen Nutzung und Begründungen der Erforderlichkeit, bevor die Verarbeitung beginnt.
Erfasst externe Offenlegungen und wiederkehrende Weitergaben in REG08, einschließlich Empfänger, Zweck, Kategorien personenbezogener Daten und Häufigkeit.
Verknüpft Weitergaben mit neuen Ländern, Remote-Zugriff oder Orten der Weiterübermittlung mit REG09 und PII13-Routingentscheidungen.
Diagramm anklicken, um es in voller Größe anzuzeigen
Beschränkung der Erhebung und REG02-Genehmigung
Kontrollen für genehmigte interne Nutzung
Vereinbarkeitsprüfungen für Sekundärnutzung
Externe Offenlegung und REG08-Weitergabeaufzeichnungen
Routing internationaler Übermittlungen zu REG09 und PII13
Ausnahmen, Audit und Korrekturmaßnahmen über REG12
Dieses Produkt ist auf die folgenden Compliance-Frameworks ausgerichtet, mit detaillierten Klausel- und Kontrollzuordnungen.
| Framework | Abgedeckte Klauseln / Kontrollen |
|---|---|
| ISO/IEC 27701:2025 |
Clause 7.5Clause 8.1Clause 9.1Clause 10.2Annex A.1.2.2Annex A.1.2.9Annex A.1.2.3Annex A.1.2.8Annex A.1.4.2Annex A.1.4.3Annex A.1.4.5Annex A.1.5.2Annex A.1.5.3Annex A.1.5.4Annex A.1.5.5Annex A.2.2.2Annex A.2.2.3Annex A.2.2.7Annex A.2.5.2Annex A.2.5.3Annex A.2.5.4Annex A.2.5.5Annex A.2.5.6
|
| EU GDPR |
Article 5(1)(b)Article 5(1)(c)Article 5(2)Article 6Article 24Article 26Article 28Article 30
|
| ISO/IEC 29100:2020 |
Clause 5.3Clause 5.4Clause 5.5Clause 5.6Clause 5.10Clause 5.12
|
| ISO/IEC 29151:2022 |
Annex A.3Annex A.4Annex A.5Annex A.7
|
Verknüpft, weil Weitergaben mit neuen Übermittlungsorten vor der Genehmigung an REG09 und PII13 geroutet werden müssen.
Verknüpft, weil Ausnahmen, Nichtkonformitäten, Auditergebnisse, Korrekturmaßnahmen und Verbesserungsaufzeichnungen über REG12 gehandhabt werden.
Verknüpft, weil REG02-Verarbeitungsaufzeichnungen und Aktualisierungen der Rechtsgrundlage für Entscheidungen zu Erhebung, genehmigter Nutzung und Sekundärnutzung erforderlich sind.
Verknüpft, weil Kontrollen für Erhebung und Nutzung zusammen mit Inhalt, Veröffentlichung und Versionskontrolle des Datenschutzhinweises angewendet werden.
Verknüpft, weil Sekundärnutzung ein PII07-Screening erfordern kann, wenn eine Vereinbarkeitsprüfung eine wesentliche Änderung des Datenschutzrisikos identifiziert.
Verknüpft, weil Offenlegungen und Weitergaben an Auftragsverarbeiter, Unterauftragsverarbeiter, Lieferanten und Drittparteien über REG08 aufgezeichnet und gesteuert werden.
Diese Richtlinie operationalisiert die rechenschaftspflichtige Erhebung, Nutzung, Offenlegung und Weitergabe personenbezogener Daten in Kontexten als Verantwortlicher, gemeinsam Verantwortlicher, Auftragsverarbeiter und Unterauftragsverarbeiter. Sie verbindet Geschäftsregeln und Genehmigungen mit REG02-Verarbeitungsaufzeichnungen, REG08-Nachweisen zu Offenlegung und Weitergabe, REG09-Routing internationaler Übermittlungen sowie REG12-Aufzeichnungen zu Audit, Ausnahmen und Korrekturmaßnahmen. Die Richtlinie definiert, wann Erhebungsregeln, genehmigte Nutzungsregeln, Vereinbarkeitsprüfungen für Sekundärnutzung, Genehmigungen externer Offenlegungen und Überprüfungen wiederkehrender Weitergaben abgeschlossen werden müssen, und weist Verantwortlichkeiten dem Datenschutzverantwortlichen/PIMS-Manager, Prozessverantwortlichen/Geschäftsinhaber, Systemverantwortlichen/Anwendungsverantwortlichen, Lieferanten-/Beschaffungsverantwortlichen, der obersten Leitung und dem internen Audit/den Compliance-Prüfern zu.
Erfordert dokumentierte Zwecke, Kategorien, minimale Datenelemente und genehmigte Regeln zur internen Nutzung, bevor die Verarbeitung beginnt.
Erfasst Identität, Rolle, Zweck, Kategorien personenbezogener Daten, Häufigkeit der Weitergabe, Ort und Autorisierung des Empfängers für Offenlegungen.
Erfordert Vereinbarkeitsprüfungen und Genehmigung, bevor personenbezogene Daten für einen Zweck genutzt werden, der noch nicht in REG02 aufgezeichnet ist.
Routet neue Länder, Remote-Zugriff und Orte der Weiterübermittlung vor der Genehmigung der Weitergabe an REG09 und PII13.
Nutzt REG12 für Ausnahmen, Nichtkonformitäten, Audit-Feststellungen, Korrekturmaßnahmen, Überprüfungen und Überwachungsergebnisse.
Diese Richtlinie wurde von einer Sicherheitsführungskraft mit über 25 Jahren Erfahrung in der Implementierung und Auditierung von ISMS-Frameworks für globale Unternehmen verfasst. Sie ist nicht nur als Dokument gedacht, sondern als belastbares Rahmenwerk, das einer Prüfung durch Auditoren standhält.
Erhalten Sie alle 25 PIMS-Richtlinien, das vollständige Register-Set und einen detaillierten Implementierungsplan für €799, statt €1.675 beim Einzelkauf.
Zum vollständigen 27701-Paket →