policy ISO 27701 PIMS Policy Pack

Richtlinie für Cloud-Auftragsverarbeiter personenbezogener Daten

An ISO 27701 ausgerichtete Richtlinie für Cloud-Auftragsverarbeiter personenbezogener Daten zu Kundenweisungen, Unterauftragsverarbeitern, Zugriff, Übermittlungen, Löschung, Unterstützung bei Verletzungen und Nachweisen.

Übersicht

Die Richtlinie für Cloud-Auftragsverarbeiter personenbezogener Daten definiert, wie die Verarbeitung personenbezogener Daten in der Cloud kontrolliert werden muss, wenn die Organisation als Auftragsverarbeiter oder Unterauftragsverarbeiter handelt. Sie umfasst Kundenweisungen, geteilte Verantwortung, Mandantentrennung, Unterauftragsverarbeiter, Übermittlungen, Löschung, Unterstützung bei Verletzungen, Audits und Nachweise über REG02, REG03, REG08, REG09, REG10 und REG12.

Kontrolle für Cloud-Auftragsverarbeiter

Definiert verbindliche Datenschutzanforderungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten in SaaS, PaaS, IaaS, gehosteten Anwendungen, verwalteter Cloud, Speicher-, Analyse- und Infrastrukturdiensten.

Weisungsgebundene Verarbeitung

Verlangt, dass Kundenweisungen oder Weisungen vorgelagerter Auftragsverarbeiter erfasst, geprüft und befolgt werden, bevor die Verarbeitung personenbezogener Daten in der Cloud beginnt.

Governance für Unterauftragsverarbeiter

Deckt die Autorisierung von Cloud-Unterauftragsverarbeitern, weiterzugebende Verpflichtungen, Standorte, Änderungsmitteilungen, Überwachung und Exit-Nachweise ab.

Exit-Nachweise bereit

Verlangt Nachweise zu Rückgabe, Übermittlung, Löschung, Entsorgung und Exit von Unterauftragsverarbeitern für Produktivsysteme, Backups, Protokolle und Support-Kopien.

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Die Richtlinie für Cloud-Auftragsverarbeiter personenbezogener Daten definiert verbindliche Datenschutzanforderungen für Cloud-Services, bei denen die Organisation als Auftragsverarbeiter personenbezogener Daten oder Unterauftragsverarbeiter handelt. Ihr Geltungsbereich umfasst SaaS, PaaS, IaaS, gehostete Anwendungen, verwaltete Cloud, Cloud-Support, Cloud-Speicher, Cloud-Analysen und Cloud-Infrastrukturdienste, die personenbezogene Daten im Auftrag von Kunden verarbeiten. Die Richtlinie ist darauf ausgelegt, Cloud-Verarbeitung an dokumentierten Kundenvereinbarungen, Kundenweisungen, Weisungen vorgelagerter Auftragsverarbeiter, Regelungen zu Unterauftragsverarbeitern, Cloud-Region-Konfiguration, Cloud-Support-Zugriff, Serviceadministration, Backup, Replikation, Protokollierung, Überwachung, Löschung, Rückgabe, Unterstützung bei Verletzungen, Auditunterstützung und Unterstützungspflichten gegenüber Kunden auszurichten. Ein zentraler Zweck der Richtlinie ist nachweisgesteuerte Kontrolle. Vor Kunden-Onboarding oder einer wesentlichen Serviceänderung muss der Privacy Lead / PIMS-Manager jeden Cloud-Service zur Verarbeitung personenbezogener Daten, die Verarbeitungsrolle, die Quelle der Kundenweisung, Kategorien personenbezogener Daten, Kategorien betroffener Personen, den Servicezweck, den Verarbeitungsort, die Abhängigkeit von Unterauftragsverarbeitern, die Löschabhängigkeit und das Übermittlungskennzeichen in REG02 und REG08 erfassen. Die Richtlinie verlangt außerdem, dass die Anwendbarkeit von Kontrollen für Cloud-Auftragsverarbeiter in REG03 erfasst wird, Übermittlungs- und Standortrouting bei Relevanz in REG09 dokumentiert wird, Datenschutzvorfälle in der Cloud über REG10 gesteuert werden und Überwachung, Ausnahmen, Streitfälle, Validierungsergebnisse und Korrekturmaßnahmen über REG12 behandelt werden. Dadurch bleiben Pflichten von Cloud-Auftragsverarbeitern in das bestehende PIMS-Richtlinienset integriert, ohne separate Register für Verträge, Services, Mandantentrennung, Zugriff, Protokolle, Löschung, Support, Audits, Verletzungen oder Unterauftragsverarbeiter zu schaffen. Die Richtlinie legt praktikable Anforderungen über den Cloud-Servicelebenszyklus hinweg fest. Sie verlangt dokumentierte Kundenweisungen oder Weisungen vorgelagerter Auftragsverarbeiter, bevor die Verarbeitung beginnt, die Prüfung von Weisungen, die mit Verpflichtungen oder dem genehmigten Servicegeltungsbereich unvereinbar erscheinen, sowie eine Genehmigung, bevor personenbezogene Daten von Kunden außerhalb dokumentierter Weisungen verarbeitet werden. Sie behandelt außerdem Cloud-Konfiguration und Sicherheitsnachweise, indem sie Abgrenzungen der geteilten Verantwortung, Validierung der Mandantentrennung, kontrollierten administrativen Zugriff, vierteljährliche Überprüfung von privilegiertem Zugriff und Protokollabdeckung, Trennung von Umgebungen sowie dokumentierte Standorte für Backup, Replikation, Protokollspeicherung und Support-Zugriff verlangt. Diese Anforderungen sind bewusst mit bestehenden Sicherheitskontrollen für personenbezogene Daten verknüpft, statt die umfassendere Richtlinie zu Sicherheit und Zugriffskontrolle für personenbezogene Daten zu ersetzen. Governance für Unterauftragsverarbeiter und die Cloud-Lieferkette wird als Kernpflicht von Auftragsverarbeitern behandelt. Der Verantwortliche für Lieferanten / Beschaffung muss Cloud-Unterauftragsverarbeiter, Infrastrukturanbieter, Hosting-Anbieter, Managed Service Provider, Support-Anbieter und andere wesentliche Cloud-Service-Abhängigkeiten vor der Nutzung erfassen. Die Richtlinie verlangt Nachweise der Kundenautorisierung oder einer dokumentierten Autorisierungsgrundlage, weiterzugebende Verpflichtungen für Datenschutz, Sicherheit, Unterstützung, Vorfälle, Rückgabe, Löschung, Auditunterstützung und Übermittlungen sowie Aufzeichnungen zu Servicestandorten, Remote-Support-Standorten, Hosting-Regionen und Routing von Weiterübermittlungen. Außerdem verlangt sie die Kundenbenachrichtigung über beabsichtigte Änderungen bei Cloud-Unterauftragsverarbeitern innerhalb der vertraglich geforderten Mitteilungsfrist sowie mindestens jährliche Überprüfungen aktiver Aufzeichnungen zu Cloud-Unterauftragsverarbeitern und Cloud-Abhängigkeiten. Die Richtlinie deckt außerdem Unterstützungspflichten gegenüber Kunden, Auditunterstützung, Schnittstellen bei Verletzungen, Löschung und Exit ab. Unterstützungspflichten gegenüber Kunden für Betroffenenanfragen, Löschung, Berichtigung, Einschränkung, Zugriff, Audit, DSFA-Unterstützung und Unterstützung bei Verletzungen müssen vor Vertragsabschluss oder Serviceaktivierung erfasst werden. Von Kunden angeforderte Unterstützung bei Betroffenenrechten muss innerhalb des mit dem Kunden vereinbarten Zeitrahmens abgeschlossen werden, datenschutzrelevante DSFA- oder Bewertungsunterstützungsanfragen müssen innerhalb von zehn Geschäftstagen geprüft werden, und überfällige oder strittige Unterstützungsanfragen müssen nachverfolgt werden. Für den Exit verlangt die Richtlinie Nachweise der Fähigkeit zum Export, zur Rückgabe, Übermittlung oder Löschung vor Onboarding oder wesentlicher Serviceänderung, den Abschluss innerhalb der mit dem Kunden vereinbarten Fristen, die Einbeziehung von Produktivsystemen, Backups, Replikaten, Protokollen, temporären Dateien, Staging-Umgebungen und Support-Kopien sowie die Behandlung von Nichtkonformitäten, wenn Verpflichtungen nicht fristgerecht erfüllt werden können. Die Governance wird durch vierteljährliche Überprüfungen der Nachweisvollständigkeit, jährliche Richtlinien- und Unterauftragsverarbeiterprüfungen, Audit-Stichproben, Kennzahlen, Durchsetzungsmaßnahmen und die Genehmigung wesentlicher Ausnahmen und Überarbeitungen durch die oberste Leitung gestärkt.

Richtliniendiagramm

Prozessflussdiagramm, das die Governance für Cloud-Auftragsverarbeiter personenbezogener Daten vom Onboarding und der Erfassung von Kundenweisungen über die Validierung von geteilter Verantwortung und Mandantentrennung, die Autorisierung von Unterauftragsverarbeitern, Übermittlungsrouting, Kundenunterstützung, Vorfallsschnittstelle, Löschung oder Rückgabe beim Exit bis zur vierteljährlichen Überwachung mit in PIMS-Registern erfassten Ausnahmen und Korrekturmaßnahmen zeigt.

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Inhalt

Geltungsbereich der Verarbeitung personenbezogener Daten in der Cloud und Aufzeichnungen zu Kundenweisungen

Nachweise zu geteilter Verantwortung, Mandantentrennung, Zugriff und Protokollierung

Governance für Unterauftragsverarbeiter und die Cloud-Lieferkette

Standort-, Fernzugriffs- und internationales Übermittlungsrouting

Nachweise zu Rückgabe, Übermittlung, Löschung, Entsorgung und Exit

Überwachung, Ausnahmen, Durchsetzung und Korrekturmaßnahmen

Framework-Konformität

🛡️ Unterstützte Standards & Frameworks

Dieses Produkt ist auf die folgenden Compliance-Frameworks ausgerichtet, mit detaillierten Klausel- und Kontrollzuordnungen.

Framework Abgedeckte Klauseln / Kontrollen
ISO/IEC 27701:2025
Clause 4.1Clause 6.1.3Clause 7.5Clause 8.1Clause 9.1Clause 10.2Annex A.2.2.2Annex A.2.2.3Annex A.2.2.5Annex A.2.2.6Annex A.2.2.7Annex A.2.3.2Annex A.2.4.2Annex A.2.4.3Annex A.2.4.4Annex A.2.5.2Annex A.2.5.3Annex A.2.5.4Annex A.2.5.5Annex A.2.5.6Annex A.2.5.7Annex A.2.5.8Annex A.2.5.9Annex A.3.8Annex A.3.9Annex A.3.14Annex A.3.24Annex A.3.25
EU GDPR
Article 28Article 30Article 32Article 33Article 44
ISO/IEC 29100:2020
Clause 5.3Clause 5.5Clause 5.6Clause 5.10Clause 5.11Clause 5.12
ISO/IEC 29151:2022
Clause 15.1.2Clause 15.2.2Clause 15.2.3Annex A.7Annex A.7.2
ISO/IEC 27001:2022
ISO/IEC 27002:2022
ISO/IEC 27018:2020
Annex A.2.1Annex A.3.1Annex A.6.1Annex A.6.2Annex A.8.1Annex A.10.1Annex A.10.3Annex A.11.11Annex A.11.12Annex A.12.1
ISO/IEC 27036-2:2022
Clause 6.1.1Clause 6.1.2Clause 7.1Clause 7.2Clause 7.3Clause 7.4Clause 7.5
ISO/IEC 27555:2025
Clause 5.1Clause 5.2Clause 5.3Clause 5.4Clause 5.5Clause 5.6Clause 5.8Clause 9.1Clause 9.2Clause 9.3Clause 9.4Clause 9.5Clause 9.6Clause 9.7

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Über Clarysec-Richtlinien - Richtlinie für Cloud-Auftragsverarbeiter personenbezogener Daten

Die Richtlinie für Cloud-Auftragsverarbeiter personenbezogener Daten legt operative Datenschutzanforderungen für Cloud-Services fest, bei denen die Organisation als Auftragsverarbeiter personenbezogener Daten oder Unterauftragsverarbeiter handelt. Sie verbindet Kundenweisungen, den Geltungsbereich der Cloud-Verarbeitung, Nachweise zur geteilten Verantwortung, Mandantentrennung, Zugriff, Protokollierung, Governance für Unterauftragsverarbeiter, Standort- und Übermittlungsrouting, Löschung, Rückgabe, Unterstützung bei Verletzungen, Auditunterstützung und Überwachung mit dem PIMS-Nachweismodell der Organisation. Die Richtlinie weist der obersten Leitung, dem Privacy Lead / PIMS-Manager, dem Datenschutzbeauftragten / Datenschutzberater, dem Leiter der Informationssicherheit, den Prozessverantwortlichen / Geschäftsinhabern, den Systemverantwortlichen / Anwendungsverantwortlichen, den Verantwortlichen für Lieferanten / Beschaffung, dem Incident-Response-Koordinator und dem Prüfer für internes Audit / Einhaltung klare Verantwortlichkeiten zu. Sie stützt sich auf REG02, REG03, REG08, REG09, REG10 und REG12, um auditbereite Aufzeichnungen zu pflegen und die Auditbereitschaft für ISO/IEC 27701:2025-PIMS-Zertifizierungen für Cloud-Auftragsverarbeiter und Cloud-Unterauftragsverarbeiter zu unterstützen.

Nachweisgesteuerte Verarbeitung

Verknüpft Pflichten von Cloud-Auftragsverarbeitern mit REG02, REG03, REG08, REG09, REG10 und REG12 für auditbereite Aufzeichnungen.

Kontrolle von Kundenweisungen

Verlangt dokumentierte Kundenweisungen oder Weisungen vorgelagerter Auftragsverarbeiter, bevor die Verarbeitung personenbezogener Daten in der Cloud beginnt.

Transparenz der Cloud-Lieferkette

Erfasst Unterauftragsverarbeiter, Cloud-Abhängigkeiten, Autorisierungsgrundlage, weiterzugebende Verpflichtungen, Standorte und Prüfnachweise.

Kontrollierte Exit-Behandlung

Deckt Nachweise zu Rückgabe, Übermittlung, Löschung und Entsorgung für Produktivsysteme, Backups, Protokolle und Support-Kopien ab.

Häufig gestellte Fragen

Von Führungskräften – für Führungskräfte

Diese Richtlinie wurde von einer Sicherheitsführungskraft mit über 25 Jahren Erfahrung in der Implementierung und Auditierung von ISMS-Frameworks für globale Unternehmen verfasst. Sie ist nicht nur als Dokument gedacht, sondern als belastbares Rahmenwerk, das einer Prüfung durch Auditoren standhält.

Verfasst von einem Experten mit folgenden Qualifikationen:

MSc Cyber Security, Royal Holloway UoL CISM CISA ISO 27001:2022 Lead Auditor & Implementer CEH

Abdeckung & Themen

🏢 Zielabteilungen

Datenschutz Recht Einhaltung IT-Sicherheit Beschaffung

🏷️ Themenabdeckung

Datenschutz-Informationsmanagement Verarbeitung personenbezogener Daten Verantwortlichkeiten von Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern Management von Drittparteien Internationale Datenübermittlungen Datenaufbewahrung und Entsorgung Management von Verletzungen
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Produktdetails

Typ: policy
Kategorie: ISO 27701 PIMS Policy Pack
Standards: 9